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Aktuelle Entwicklungen zum Mindestlohngesetz

 

 

Bundesrat: Ausschussempfehlungen und Stellungnahme

 

Der Gesetzgebungsprozess des Mindestlohnerhöhungsgesetzes schreitet voran und verschiedene institutionelle Meilensteine wurden erreicht. Dieser Beitrag stellt die Chronologie der aktuellen Entwicklungen dar.

Der Gesetzentwurf aus dem Arbeits- und Sozialministerium wurde an den Bundesrat weitergeleitet. Ausschüssen und Plenum haben Empfehlungen sowie Anmerkungen erarbeitet.

Die Ausschüsse im Bundesrat tagten am 25.03.2022. Das Dokument befindet sich unter der Drucksache 82/1/22 oder unter dem Link:

   https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0001-0100/0082-22.html

Die Empfehlungen der Ausschüsse weisen auf verschiedene Punkte des Gesetzes hin, zeichnen aber ein tendenziell positives Bild. Die Erhöhung des Mindestlohns wird befürwortet, ebenso wie die Zielsetzung zur verstärkten Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Es gibt mehrere Forderungen nach Evaluierungen und Verbesserungen. Beispielsweise inwieweit reguläre Arbeitsverhältnisse durch Minijobs verhindert werden, oder ob die Dokumentationspflichten vereinfacht werden können.

Im Plenum des Bundesrates fand eine Debatte statt und über die Empfehlungen der Ausschüsse abgestimmt. Daraus ergab sich die Stellungnahme des Bundesrats. Zwei Empfehlungen aus den Ausschüssen wurden Teil der allgemeinen Stellungahme. Beide betreffen die erwünschte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Im Plenum haben sich die SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig und der SPD-Bürgermeister von Bremen Andreas Bovenschulte geäußert, zu dem hat der CSU-Politiker Florian Herrmann eine Erklärung abgegeben.

Die Politiker Schwesig (SPD) und Bovenschulte (SPD) befürworteten das Gesetz und betonten dabei die Wichtigkeit guter Löhne. Sie verwiesen auf die weiter bestehende Relevanz von Tarifverträgen und vergabespezifischer Mindestlöhne.

Florian Herrmann (CSU) kritisierte die untergeordnete Rolle der Mindestlohnkommission und verwies auf die Erhöhung des Mindestlohnes im Juli 2022 sowie den absehbaren Pfad weiterer Erhöhungsschritte hin zu 12 Euro. Zu dem kritisierte er, dass der neue Mindestlohn viele Branchentarifverträge obsolet mache und dadurch in die Tarifautonomie eingreift. Zudem schwäche der neue Mindestlohn die Gewerkschaften und den Organisationsgrad der Arbeitnehmer. Zum Ende der Erklärung forderte er die dynamischere Ausgestaltung der Verdienstgrenze im Minijob, denn mit der neuen Regelung haben sich die möglichen Arbeitsstunden gegenüber früher verringert .

   Quelle: Plenarprotokoll der 1019. Sitzung, TOP 10 besprochen: https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/plenarprotokolle/plenarprotokolle-node.html

 

 

Prozess der Gesetzgebung im Bundestag

 

Am 28.04.2022 fand die 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag statt. Diese beinhaltet eine Debatte und die Überweisung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Mitberatend sind die Ausschüsse für Wirtschaft, Haushalt sowie Ernährung und Landwirtschaft.

Die Kernbotschaften aus den Fraktionen, die während der 1. Lesung geäußert wurden, sind auf der Seite des deutschen Bundestages einsehbar.

  • CDU/CSU: Kalte Progression muss abgeschafft werden
  • Grüne: Stärkung der Tarifbindung
  • AfD: Ohne Deregulierung wäre der Mindestlohn überflüssig
  • FDP: Endlich Dynamik bei Minijobs
  • Linke: Minijobs sind Sinnbild für prekäre Arbeit
  • SPD: Der Goldstandard sind Tarifverträge

   siehe: https://www.bundestag.de/arbeit#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjIva3cxNy1kZS1taW5kZXN0bG9obi04OTEwNzI=&mod=mod871500

Die Abgeordneten der Linksfraktion fordern unter anderem jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen, ein verlässliches, objektives und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtend einzuführen sowie den Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die jährliche Anpassung der Mindestlohnhöhe vorzuschreiben.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für den 16.5.22 die Öffentliche Anhörung mit ausgewählten Sachverständigen angesetzt. Diese wird im Livestream übertragen. Der BdKEP reicht dort eine schriftliche Stellungnahme ein.

Im weiteren Verlauf kommt es zur Beschlussempfehlung des Ausschusses incl. eventueller Änderungsvorschläge. Danach folgt die 2. und am gleichen Sitzungstag 3. Lesung incl. Abstimmung im Bundestag.

Aktuell ist davon auszugehen, dass das Gesetz zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten wird.

BdKEP | Berlin, 6. Mai 2022

Andreas Schumann
Vorsitzender des BdKEP

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