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Ende des BAFA-Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen

Anschreiben des Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmeier zur Frage der Einstellung des BAFA-Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen im Wortlaut.

Ende des BAFA-Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen.
 
Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,
 
Bedauerlicherweise wurde das BAFA-Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen, anders als zu Beginn proklamiert, kurzfristig wegen zu geringer Mittel bzw. zu vielen Anträgen gestoppt. Demnach sollten Beratungskosten für Unternehmen zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Corona Maßnahmen zu 100% bis maximal 4000 € gefördert werden.
 
Dieses Fördermodul haben wir im Vertrauen auf stabile politische Rahmenbedingungen in die Verbandsarbeit im Kurier-Express-Post KEP Corona Lagezentrum - kep-corona.de - eingebunden. Der Beratungsbedarf war jedoch in  der akuten Corona-Zeit nicht sofort sichtbar, sondern wird erst seit Mai spürbar. Die gravierende Abweichung zwischen Ankündigung der Bedingungen - Laufzeit bis zum Jahresende - sowie der tatsächlichen Umsetzung Laufzeit knapp 2 Monate bzw. Ablehnung von deutlich früher aus unserem  Netzwerk eingereichten Anträgen ist ein starker Rückschlag.
 
Die Logistik als einerseits systemrelevanter Bereich und andererseits als Branche mit relativ geringer Finanzkraft ist auf zusätzliche Mittel angewiesen. Ein großer Teil der Branche hat entgegen der Berichterstattung mit großen Umsatzausfällen bzw. starken Kostenanstieg zu kämpfen.

Wir halten eine Wiederauflage für dringend geboten. Aus den Erfahrungen vom April/ Mai schlagen wir folgende Rahmenbedingungen vor:

  1. Festlegung einer minimalen Unternehmensgröße für zu beratende Unternehmens. In der KEP-Branche würden sich beispielsweise 300.000 Euro Jahresumsatz anbieten. Das wären Unternehmen, welche mit ca. 5 Fahrzeugen Pakete zustellen.
  2. Begrenzung der Anzahl der Förderanträge pro antragstellenden Beratungsunternehmen (natürliche oder juristische Person) auf 5 Anträge.
  3. Begrenzung auf in die in der BAFA Datenbank eingetragenen Berater zum Stichtag 31.03.2020.
  4. Verlässliche Bearbeitungszeit von max. 10 Arbeitstagen.
  5. Der Umfang der Fördermittel sollte benannt werden.
So könnten Mitnahmeeffekte und überdurchschnittliche vielen Antragstellungen begegnet werden.
 
Zusätzliche Fördermittel kombiniert mit dem Handlungsdruck in Folge der Corona-Einschränkungen würden die Unternehmen bei der Einleitung der notwendigen Innovationen unterstützt. Durch die benannten Rahmenbedingungen wird die gerechte Verteilung von Mitteln gefördert.
 
Ich bitte um Ihr Einwirken bezüglich der Wiederauflage des Moduls. Dadurch hätten auch die systemrelevante mittelständischen KEP-Mittelstand Zugang zu den notwendigen Fördergeldern. Neben der Förderung von Industriekonzernen benötigt besonders der breite Mittelstand weitere Unterstützung. Er stellt deutlich über die Hälfte der Arbeitsplätze und ist die Basis der leistungsfähig und föderativ organisierten Strukturen. Diese Unternehmen tragen maßgeblich zur Bewältigung der Folgen der Krise bei.
 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Engagement
 
Andreas Schumann
Vorsitzender Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.
 

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