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#FreeKEP | Verbot von Subunternehmerverbot

 

#FREEKEP | Verbot von Subunternehmen bzw. Werkverträgen in
der Paketbranche stoppen! Mittelstand stärken statt verbieten!

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

BdKEP | Mitgliederinfo | Stand: 17. Oktober 2023

 

Die Kurier-Express-Paket (KEP) Branche sieht sich mit Forderungen nach dem Verbot von Werkverträgen in der Paketzustellung konfrontiert. Mit dem Verbot sollen gravierende Missstände in dieser Teilbranche abgestellt werden. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) ist die gewerbepolitische Vertretung mittelständischer Kurier-Express-Post Unternehmen. Der Verband hat 5.000 Mitglieder und vertritt die Interessen vom geforderten Verbot betroffenen Unternehmen. Sie müssten ihren Geschäftsbetrieb dann einstellen oder zumindest deutlich reduzieren. Dadurch verlieren sie ihre Zukunftsfähigkeit. Der BdKEP spricht sich klar gegen ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche aus.

 

Der KEP-Mittelstand muss gestärkt und nicht verboten werden!

Zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern gibt es im KEP-Markt oft ein Machtgefälle. Das begünstigt die Missstände, die es dringend zu beheben gilt. Die Lösung liegt jedoch aus Sicht des BdKEP nicht im Verbot mittelständischer Marktteilnehmer. Stattdessen müssen rechtskonform und redlich arbeitende mittelständische Unternehmen im Verhältnis zu den auftraggebenden (und oft mächtigeren) Systemgebern gestärkt werden. Das bedeutet, Auftraggeber und Versender werden mehr als bisher in die Pflicht genommen, wenn sie Unternehmen beauftragen, die ihr Unternehmen nicht rechtskonform und redlich führen. Denn dadurch wird der faire Wettbewerb untergraben. Geltendes Recht muss konsequenter als bisher durchgesetzt werden. Vorhandene Regelwerke wie das Paketbotenschutzgesetz, das Lieferkettenschutzgesetz, die EU-Mindestlohnrichtlinie und Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sind weiterzuentwickeln und stärker zu kontrollieren. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BdKEP auch die umfangreichen Zollkontrollen in der KEP-Branche vom 9. Oktober 2023.

 

Vielfältige Teilmärkte der KEP-Branche sind stark vernetzt

Der KEP-Markt ist in vielen Teilbranchen organisiert, wie die schlaglichtartige Aufstellung zeigt:

  • Paketzustellung
  • Express- und Overnightzustellung
  • Kurierdienst – Direkttransport
  • Pharmatransport
  • medizinische Probentransport
  • Ersatzteiltransport (bspw. zu Werkstätten oder in die Landwirtschaft)
  • Servicedienstleistungen (bspw. als Kombination von Transport und Montage)
  • Dokumententransport
  • Auslieferung von Sendungen aus Einzelhandelsfilialen an Kunden
  • Regionale Briefdienste der Zeitungsverlage
  • E-Commerce-Eigenzustellung von Sendungen bei Endkunden

 

KEP-Unternehmen sind auch in angrenzenden Teilbranchen wie Pressedistribution (Tageszeitung & Pressegrosso) sowie Lebensmittelzustellung und Auslieferung von Speisen aus der Gastronomie oder Großküchen tätig. Die Unternehmen, die vom Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche betroffen wären, arbeiten oft in mehreren Teilmärkten und befördern in unterschiedlichen Konstellationen auch Paketsendungen. Das angestrebte Gesetzesvorhaben würde diesen Unternehmen wichtiges Geschäftsvolumen entziehen, denn: Paketsendungen stellen ca. 80 % der Sendungsmengen im KEP-Markt.

Ist-Situation der KEP-Branche im Kontext des Verdi Gutachtens[1]

  • Bei den Subunternehmen der Paketdienste gibt es im gesamtwirtschaftlichen Vergleich mit 60% einen außerordentlich hohen Anteil von Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.[2] Dadurch gelten hier die stärkeren Arbeitnehmer*innenrechte nach Kündigungsschutz- und Betriebsverfassungsgesetz. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigen scheiden somit als Ursache für fehlende betriebliche Mitbestimmung und Tarifstrukturen bei Subunternehmen aus.
  • Subsubunternehmerketten spielen in der Paketbranche eine untergeordnete Rolle.
  • Soloselbständige haben in der Paketbranche nur eine marginale Rolle.[3]
  • Fehlende Rechtskenntnis von aus dem Ausland zugewanderten Beschäftigten ist nicht branchenspezifisch und kann der Branche nicht als Begründung für ein Verbot angelastet werden.
  • Der Anteil befristet angestellter Mitarbeiterinnen ist bei Subunternehmen in ähnlicher Höhe zu finden (10,6 %) wie bei der Deutschen Post mit direkt angestellten Mitarbeitern(10,2 %).[4]
  • Die KEP-Branche hat im gesamtwirtschaftlichen Vergleich keine auffällig hohe Anzahl an Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU-Fälle). Allerdings ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit vergleichsweise hoch (AU-Tage).[5]
  • Eine maßgebliche Quelle für die juristische Rechtfertigung des schweren Grundrechtseingriffs ist die Fallsammlung des DGB mit 24 exemplarischen Fällen.[6] Diese 24 exemplarischen Fälle sind nach Auffassung des BdKEP als eine der wichtigsten Grundlagen für die juristische Rechtfertigung des Verbots von Subunternehmen zahlenmäßig und qualitativ unzureichend.

 

Gesetzliche Regelungen durchsetzen bzw. weiterentwickeln statt Subunternehmer verbieten

Der BdKEP fordert, gesetzliche Regelungen durchzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Das betrifft beispielsweise die Regelungen im Paketbotenschutzgesetz sowie zur Arbeitszeitaufzeichnung mit dem Ziel der besseren Einhaltung der Arbeits- und Sozialgesetzgebung sowie die EU-Mindestlohnrichtlinie mit der Maßgabe zur Steigerung der Tarifbindung. Die Auswirkungen der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinsichtlich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist zu analysieren.

 

Umfangreiche Lieferantenlandschaft würde durch Verbot zerstört

Ein Verbot würde auch die Lieferanten von Software, Hardware, anderen Betriebs- und Hilfsmitteln, Fahrzeugen und Lastenrädern hart treffen. Sie bilden ein umfangreiches und lebendiges Ökosystem und entwickeln für und mit den KEP Unternehmen innovative Lösungen. Diese Lieferanten hätten in der Paketbranche statt den bisher 4.000 Subunternehmen nach dem Verbot nur noch eine Handvoll Konzernunternehmen als potenzielle Kunden. Viele würden deshalb ihre Angebote einstellen bzw. auf andere Branchen ausrichten. Dies würde am Standort Deutschland Innovation und Weiterentwicklung für Technologie auf der ersten und letzten Meile stark reduzieren.

 

Vom pauschalen Verbot zur konkreten Lösung

Die KEP-Branche spielt eine entscheidende Rolle in der deutschen Wirtschaft und ist mehrheitlich durch ihre Vielfalt und Vernetzung charakterisiert. Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketzustellung würde nicht nur die Branche und die mittelständischen Unternehmen schädigen, sondern hätte weitreichende Konsequenzen für Lieferanten, Innovation und den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland. Statt eines pauschalen Verbots ist es weitaus sinnvoller, bestehende gesetzliche Regelungen konsequent umzusetzen, zu kontrollieren so wie weiterzuentwickeln. Dies würde sowohl den Schutz der Arbeitnehmer*innen gewährleisten als auch den Fortbestand und die Innovationskraft der KEP-Branche sicherstellen. Es ist essenziell, dass Lösungen erarbeitet werden, die sowohl den Anforderungen der Arbeitswelt als auch den wirtschaftlichen Realitäten gerecht werden

 

Quellen

[1]https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-008692/p_hsi_wp_18.pdf
[2]https://www.biek.de/presse/meldung/kep-studie-2023.html?file=files/biek/pressemitteilungen/2023/PM_BIEK_KEP-Studie_2023.pdf, Seite 44
[3]https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-008692/p_hsi_wp_18.pdf, Seite 16
[4]https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000299.pdf, Seite 14
[5]https://www.bifg.de/media/dl/Reporte/Gesundheitsreporte/2022/barmer-gesundheitsreport-2022-bf.pdf, S. 138
[6]https://www.faire-mobilitaet.de/kurier-und-paketdienste/++co++2798c544-f48e-11ed-9340-001a4a160123

 

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