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Gemeinsames Registerportal der Länder | Änderungen ab 01.08.2022

 

 

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Registerportal geschaffen.

Auf dem Registerportal finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

Über eine mehrstufige Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden.

Für die einzelnen Rechtsträger werden folgende Informationen bereitgestellt:

  • Indexdaten
  • Dokumente
  • Unternehmensträgerdaten
  • Sonstige Veröffentlichungen
  • Aktueller Abdruck (AD)
  • Chronologischer Abdruck (CD)
  • Historischer Abdruck (HD)
  • Strukturierter Registerinhalt (SI), Datensatz als XML-Datei
Aktuell ab 01.08.2022

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten.

Eine Registrierung und auch ein Login sind ab dem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

   Weitere Informationen unter https://www.handelsregister.de

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