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Änderung bei der Abgabe von Point of Care (PoC)- Antigen-Schnelltests

Schreiben des Bundesministers Jens Spahn vom 16.02.2021
über die Änderung bei der Abgabe von sogenannten Point of Care (PoC)- Antigen-Schnelltests

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


gerne möchte ich Sie über eine Änderung bei der Abgabe von sogenannten Point of Care (PoC)-Antigen-Schnelltests seit dem 2. Februar 2021 informieren.

Durch eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) dürfen seit diesem Datum auch Unternehmen und Einrichtungen, die eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit anbieten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würde, Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 beziehen und nutzen.

Dazu gehören Unternehmen und Einrichtungen nach § 2 Absatz 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG aus den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr und zudem aus den Sektoren Staat und Verwaltung und Medien und Kultur.

All diese Unternehmen und Einrichtungen dürfen nunmehr auf Grundlage der geänderten MPAV solche Antigen-Schnelltest direkt vom Hersteller, beim entsprechenden Großhandel oder bei Apotheken selbst beziehen und durch geschultes Personal (das nicht medizinisches Personal sein muss!) anwenden (lassen).

Das heißt konkret, dass diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßige Testungen für ihre Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher anbieten können und diese Tests zum Bestandteil ihres Hygiene- und Schutzkonzeptes machen können, idealerweise unter Beratung durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst oder die Berufsgenossenschaft.

Mein Eindruck ist, dass das Wissen um diese Möglichkeit noch nicht sehr verbreitet ist.

Ich möchte Sie daher bitten, diese Information an Ihre Mitgliedsunternehmen und gegebenen falls weitere Verbände weiterzuleiten und sie zu ermuntern, von dieser Möglichkeit zum Schutz ihrer Beschäftigten, ihrer Besucherinnen und Besucher und zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur in Deutschland Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Spahn

 

 

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