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BAG | 2. Förderaufruf für Nutzfahrzeuge endet am 10.8.2022

 

Der zweite Förderaufruf des BMDV für alternative Antriebe, Tank- und Ladeinfrastruktur ist am 29.6.2022 gestartet und wird bis zum 10.8.2022 laufen.

Der Aufruf ist Teil des Förderprogrammes nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“.

Die Richtlinie KsNI dient der Umsetzung des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und der darin formulierten Ziele und Maßnahmen.

Gefördert wird neben der Infrastruktur und den Zuschüssen für Fahrzeuge auch die Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen.

Neben Fahrzeugen der Klasse N2 und N3 sind auch leichte Nutzfahrzeuge (N1) in dem Förderaufruf enthalten. Die Miet- und Leasinggeber/innen sind antragsberechtigt, jedoch nicht die Miet- und Leasingnehmer/innen. Details sind in einem Merkblatt aufgeführt. Der Link befindet sich am Artikelende.

Der Zuschuss pro Nutzfahrzeug beträgt 80% der Investitionsmehrausgaben. Das sind die Kosten, die zusätzlich aufkommen, wenn ein vergleichbares Fahrzeug mit konventionellem Dieselantrieb erworben werden würde.

Für die einzelnen Fahrzeugklassen gibt es individuelle Obergrenzen für die Förderung je Fahrzeug. Ein leichtes Nutzfahrzeug mit Batterieantrieb kommt beispielsweise auf maximal 25.000€ Förderung (Seite 11 Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung) Die einzelnen Antragsteller dürfen maximal 25 Millionen Euro erhalten. Gefördert werden Neufahrzeuge (maximal 10.000km) und Umrüstungen von Dieselfahrzeugen.

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