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BdKEP | Entwicklung der EU-Flottengrenzwerte 2025 und Bedeutung für die KEP-Branche

 

Das Saarland hat am 22.11.2024 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der unteranderem fordert, die Flottengrenzwerte für 2025/2030/2035 „zeitlich und quantitativ anzupassen“. Der Antrag wurde zunächst in die jeweiligen Ausschüsse überwiesen.

Die aktuelle Entwicklung der deutschen Automobilindustrie ist für viele Akteure aus Politik und Gesellschaft ein Grund zur Sorge. Ab 2025 werden die EU-Flottengrenzwerte reduziert und die Autohersteller müssen sich mit ambitionierten Emissionszielen auseinandersetzen. Dieser Artikel soll über die Flottengrenzwerte und die Relevanz für die Brancheinformieren.

Die EU-Flottengrenzwerte sind ein zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik, um die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Sie setzen maximale durchschnittliche CO₂-Emissionen für die Fahrzeugflotten eines Herstellers fest. Dabei geht es um alle Fahrzeuge, die der jeweilige Autohersteller innerhalb der europäischen Union in einem Jahr verkauft hat.

Für leichte Nutzfahrzeuge beträgt der aktuelle Flottengrenzwert 147 Gramm CO₂ pro Kilometer, gemessen nach dem WLTP-Testverfahren. Diese Grenzwerte sollen im Jahr 2025 um -15% gegenüber 2021 verschärft werden, um die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs weiter voranzutreiben.

Bsp. leichter Nutzfahrzeuge Verbrauchszahlen

  • Ford Transit Custom Diesel etwa 170 g CO₂/km
  • Volkswagen Caddy Cargo TDIetwa127 g CO₂/km

 

2030 sollen die Grenzwerte weiter um -50% gegenüber den Zielvorgaben von 2021 sinken und 2035 erreichen sie eine Reduzierung um 100%, was technisch umgangssprachlich dem „Verbrenneraustieg“ entspricht. E-Autos werden im System der Flottengrenzwerte pauschal als 0g CO2 pro Kilometer gewertet.

 

Strafzahlungen

Die Einhaltung der Flottengrenzwerte ist sehr relevant aufgrund der sonst anstehenden Strafzahlungen an die Autohersteller. Für jedes g CO2 welches über dem Grenzwert liegt wird eine Strafzahlung von 95 Euro pro verkauftes Fahrzeug fällig.

In einem bekanntgewordenen internen Papier des europäischen Automobilverbandes Acea heißt es, dass auf vier zugelassene Verbrenner ein E-Auto zugelassen werden muss um Strafen zu entgehen. Insgesamt könnten 13 Milliarden für PKW und 3 Milliarden Euro Strafen zusammenkommen. Acea teilte auf Anfrage mit, das Papier sei dem Verband bekannt. Acea betont, es sei kein offizielles Papier des Lobbyverbandes (Quelle Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/politik/international/flottengrenzwerte-internes-papier-eu-autoindustrie-fuerchtet-um-millionen-jobs/100069203.html)

Der europäische Dachverband Transport & Environment geht hingehen aufgrund neuer Modelle und steigender Elektrifizierung in einer neuen Studie von einem Ausblieben der Strafzahlungen aus.

(Quelle: https://www.transportenvironment.org/te-deutschland/articles/co2-flottenziele-ab-2025-marktanteil-von-e-autos-koennte-bis-zu-24-prozent-erreichen-da-hersteller-absatz-zum-erreichen-der-eu-ziele-steigern-werden)

Preisfragen für die KEP-Branche

Davon abhängig wie die Zulassungszahlen 2025 aussehen, stehen die Autohersteller unterschiedlich unter Druck und es gibt verschiedene Möglichkeiten wie sie reagieren könnten. Um die durchschnittlichen Flottengrenzwerte einzuhalten ist es nötig zusätzliche Elektrofahrzeuge zu verkaufen. Diese könnten eventuell preiswerter werden, um die Nachfrage anzukurbeln. Gleichzeitig gibt es auch die Möglichkeit die Anzahl an verkauften Verbrenner zu reduzieren. Bei der Verurteilung zu Strafzahlung könnten auch Kostensteigerungen möglich werden. 2023 wurden 1,87 Millionen leichte Nutzfahrzeuge in der EU zugelassen. Würde man die 3 Milliarden Strafzahlung aus dem Papier des Acea Automobilverbandes auf die Fahrzeugkosten umlegen, wären dies ca. 1612 Euro pro Fahrzeug an Zusatzkosten.

 

Entschließungsantrag Saarland:

   https://dip.bundestag.de/vorgang...

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