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BdKEP kritisiert geplante Änderung der Post-EntgeltregulierungsVO scharf

Der BdKEP – Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. steht dem Vorhaben ablehnend und mit energischer Kritik gegenüber.

Mit dem Ziel des Referentenentwurfs, die Post-EntgeltregulierungsVO dahin zu ändern, dass bei dem Regulierungsmaßstab zur Bestimmung des angemessenen Gewinnaufschlags auf die mit der Vorgabe der Kostenorientierung nach § 20 PostG zu bestimmenden Entgelte, die der ex-ante-Genehmigung unterliegen, eine Umsatzrendite im europäischen Vergleichsmaßstab statt der bisherigen angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals vorgesehen werden soll, wird den Regulierungszielen im betroffenen Sektor entgegengewirkt. Das Regulierungsziel wird damit geradezu ausgehebelt.

Die ex-ante-Regulierung, die hier betroffen ist, betrifft die den Verbraucher belastenden Preise des zur Daseinsvorsorge gehörigen Bereichs des Universaldienstes. Schon aktuell werden die Verbraucher mit den regulierten Preisen am höchsten bei der Dienstleistungserbringung belastet, da in diesem Bereich keine Rabattierung wirkt, wie sie im wettbewerblich umkämpften Markt der gewerblichen Versender angewendet werden. Deshalb wird in der Begründung zum Referentenentwurf auch zutreffend prognostiziert, dass die Änderungsmaßnahme zu Preiserhöhungen bei größeren Kundengruppen im Universaldienst führen wird, also die Verbraucher noch stärker belasten werden, als bisher.

Die Deutsche Post AG kann im aktuell geltenden Regulierungsregime keine höheren Preise durchsetzen, weil sie bei der Kostennachweisung und einem an einem angemessenen Gewinn-Aufschlag auf das eingesetzte Kapital orientierten Regulierungsregime nicht die von ihr erstrebte Preishöhe rechtfertigen kann. Mit der beabsichtigten Umstellung sollen hingegen stärker wirkende Preiserhöhungen auf Kosten der Verbraucher ermöglicht werden.

Mit der Änderung der Post-EntgeltregulierungsVO wird dabei das Ziel verfolgt, die ehrgeizigen zukünftigen Renditeerwartungen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutsche Post AG auf internationalen Märkten über gesetzlich garantierte Umsatzsteigerungen realisieren zu können. Die Argumentation aus dem Entwurf, dass der Universaldienst, der allein einen Inlandsbezug aufweist, damit abgesichert wird und also das Wohl der Verbraucher regulatorisch in den Blick genommen wird, hält der BdKEP für irreführend und nicht zutreffend.

Das Regulierungsziel des Postgesetzes wird verfehlt, wenn der Verbraucher für die internationale Expansionspolitik der Deutsche Post AG herangezogen wird. In richtigem Licht bezweckt der Referentenentwurf allein, die internationale Wettbewerbsposition der Deutsche Post AG zu stärken und ihre ohnehin schon führende internationale Wettbewerbsposition mit einer Art gesetzlicher Garantie über die inländischen Verbraucherpreise zu versehen. Eine solche Politik wirkt damit zugleich dem Ziel des Postgesetzes entgegen, den Wettbewerb im heimischen Postmarkt zu stärken. Mit dem Entwurf wird einseitig die Wettbewerbsposition der Deutsche Post AG auf Kosten der Verbraucher und Wettbewerber gestärkt. Der ohnehin nur dürftige Wettbewerb auf dem Briefmarkt wird damit weiter eingeschränkt.

Der BdKEP sieht in dieser Vorgehensweise eine gesetzliche Maßnahme zur Absicherung des Aktienkurses und der Vormachtstellung der Deutsche Post AG. Dazu wird das eigentlich regulatorisch wettbewerbsfördernde Instrument der Entgeltgenehmigung eingesetzt. Über die Änderung soll die ehrgeizige Renditeerwartung der Deutschen Post AG von den zu erwartenden Investitionskosten und ihrer zunächst gewinnbelastenden Wirkung abgelöst und dadurch die Gewinnerwartung der Aktionäre staatlich verbürgt werden. Die Zeche dafür sollen die Verbraucher zahlen. Mit Blick auf die weiterbestehende Beteiligung des Bundes als Aktionär der Deutsche Post AG ist dabei auch unter dem Gesichtspunkt der Aktienkurspflege das Vorhaben mehr als bedenklich. Der BdKEP sieht hier beim Bund einen unauflösbaren Interessenkonflikt.

Nach Recherchen des Magazins Der Spiegel 47/2011 und 49/2011 war bereits der Anfang der Preisregulierung im Deutschen Postmarkt mit der „Düsseldorfer Kungelrunde“ ein ‚Sündenfall‘. Entgegen der nach dem Regulierungsmaßstab der Post-Entgeltregulierungsverordnung vorzunehmenden rechnerischen Preisabsenkung im Entgeltgenehmigungsverfahren wurde dabei eine auf Kosten der Verbraucher drastisch verringerte Preisabsenkung zur Stützung der Rendite im Briefmarkt verabredet und schließlich auch durchgesetzt. Die jetzt beabsichtigten Änderung der Post-EntgeltregulierungsVO stellt eine Folgeregulierung dar, die analog zu diesem Sündenfall den Markt wiederum auf Kosten der Verbraucher und inländischen Wettbewerber verändert. Dem gilt es zu wehren: was damals schon überaus falsch war, ist heute nicht richtiger.

Die Deutsche Post AG hat die Renditeabsicherung, die sie aufbauend auf der ursprünglich gesetzwidrigen Entgeltregulierung erfahren hat, dazu benutzt, um nicht nur ihr internationales Marktauftreten auszubauen und zu stärken, sondern auch, um im Inland die vom Postgesetz und der Verfassung intendierte Wettbewerbsentwicklung zu behindern. Dies wird nicht zuletzt auch dadurch zahlenmäßig belegt, dass sie im Bereich des Postversands von Unternehmen und anderen Großversendern Rabatte von über 40% bezogen auf die Verbraucherpreise gewährte, ohne dass dem durch den Großversand auch nur annähernd Kostenvorteile korrespondierten; vielmehr gewährte die Deutsche Post AG solche Rabatte aus ihrer Gewinnmarge, die in solchen Relationen offenkundig überhöht ist. Dadurch hat sie den maßgeblichen Wettbewerbsmarkt gravierend behindert, da sie angesichts solcher Rabattierungsgrößen das Entstehen von nachhaltigen Wettbewerbsmodellen unterbinden konnte.

Schließlich hat die Deutsche Post AG in den zurückliegenden Jahren weitgehend die innerbetrieblichen Spielräume zur Kostenreduzierung genutzt, um ihre eigene Wettbewerbsposition zu festigen. Letzteres ist zwar nicht zu kritisieren, weil es dem gesetzlichen Ziel nachkommt; die Auswirkung ist jedoch, dass durch die Kostenoptimierung im bisherigen Regulierungsregime eine Preisdämpfungswirkung entstehen müsste, was gleichermaßen der gesetzlichen Zielsetzung entspricht. Damit will ganz offenbar die jetzt vorgesehene Änderung des Regulierungsrahmens brechen und der Deutsche Post AG auch weiterhin eine höhere Renditesicherheit auf Kosten der Verbraucher und der Wettbewerbsentwicklung ermöglichen.

Deshalb lehnt der BdKEP die beabsichtigte Maßnahme in vollem Umfang entschieden ab.

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