(Kommentare: 0)
BdKEP Lösungsvorschlag zur KEP-Nachunternehmerhaftung
Das Kabinett hat am 18.9. das Paketboten-Schutz-Gesetz zur Einführung der Nachunternehmerhaftung für Paketbranche beschlossen.
Paketboten-Schutz-Gesetz - Referentenentwurf (18.09.2019)
Danach gilt es "fu?r einen Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, der im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig ist und der einen anderen Unternehmer mit der Beförderung von Paketen beauftragt"
Der BdKEP setzt sich dafür ein, dass die ausreichende Qualifizierung von Nachunternehmern das erforderliche Kriterium für die mögliche Haftungsfreistellung sein soll und nicht allein eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherungsträger. So werden qualifizierte Unternehmen gestärkt. Ziel ist, dass der "Qualifizierte nicht weiter der Dumme" ist.
Der Gesetzentwurf geht nun in die weitere Bearbeitung. Bei Anmerkungen und Fragen kontaktieren Sie uns bitte über support@bdkep.de.
1) Welche Ziele hat das geplante Gesetz zur Nachunternehmerhaftung bzw. Generalunternehmerhaftung in der Kurier-Express-Paket Branche?
2) Warum soll es die Nachunternehmerhaftung bzw. Generalunternehmerhaftung geben?
3) Welche Kritikpunkte gibt es an den bisher geplanten Regelungen zur Haftungsfreistellung der Generalunternehmer?
4) BdKEP - Lösungsvorschlag
5) Warum ist das Kriterien der Qualifikation der Nachunternehmer so wichtig?
6) Warum benötigt der BdKEP zusätzliche finanzielle Mittel für die Arbeit an diesem Gesetzgebungsverfahren?
7) Wie wird der Sonderbeitrag bzw. die Einmalzahlung abgewickelt?
Welche Ziele hat das geplante Gesetz zur Nachunternehmerhaftung bzw. Generalunternehmerhaftung in der Kurier-Express-Paket Branche?
Mit der Generalunternehmerhaftung sollen nicht abgerechnete Arbeitszeiten und illegale Beschäftigung bei Nachunternehmen im KEP-Gewerbe bekämpft werden. Dazu sollen Generalunternehmer für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge ihrer Nachunternehmen haften. Von dieser Haftung sollen sie sich dann befreien können, wenn Sie entweder Unbedenklichkeitsbescheinigungen beim Nachunternehmer einfordern oder qualifizierte Nachunternehmer einsetzen.
Warum soll es die Nachunternehmerhaftung bzw. Generalunternehmerhaftung geben?
Kontrollen zeigen, dass einige Unternehmen nicht die gesamte von Arbeitnehmer/innen erbrachte Arbeitszeit abrechnen oder Arbeitskräfte illegal beschäftigen. Dadurch werden Sozialabgaben nicht in der erforderlichen Höhe oder überhaupt nicht abgeführt.
Welche Kritikpunkte gibt es an den bisher geplanten Regelungen zur Haftungsfreistellung der Generalunternehmer?
Der BdKEP kritisiert, dass die Haftungsfreistellung der Generalunternehmer allein über die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen möglich sein soll! Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen Sozialversicherungsträger aus. Sie bestätigen die rechtzeitige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die gemeldeten Lohnsummen.
Auch Unternehmen, die Arbeitszeiten nicht vollständig vergüten bzw. melden oder Arbeitskräfte ganz illegal beschäftigen, würden die Bescheinigung bei pünktlicher Zahlung der gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge bekommen. Mit diesem „Persilschein“ wären die Generalunternehmer dann von der Haftung befreit, obwohl Nachunternehmer die Sozialabgaben nicht vollständig oder überhaupt nicht abführen.
BdKEP - Lösungsvorschlag
Der BdKEP schlägt vor, dass beide Kriterien für die Haftungsfreistellung erfüllt sein müssen
1. Anforderung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
UND
2. Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers, durch die sogenannte Präqualifizierung
Warum ist das Kriterien der Qualifikation der Nachunternehmer so wichtig?
Immer mehr Nachunternehmen mit nicht ausreichenden Kenntnissen insbesondere zur Kosten-Erlösrechnung und Betriebsführung sind auf dem KEP-Markt tätig. Sie akzeptieren nicht auskömmliche Verträge. Das führt zu Verlusten im späteren Geschäftsbetrieb. Eine Reaktion darauf kann die Umgehung gesetzlicher Regelungen beispielsweise für Lohnzahlungen und Sozialabgaben führen.
Qualifizierte Nachunternehmen hingegen können Auskömmlichkeit der Verträge beurteilen, bevor sie ihre Unterschrift darunter setzen. Sie sind in der Lage, ihr Unternehmen effizient zu organisieren und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Warum benötigt der BdKEP zusätzliche finanzielle Mittel für die Arbeit an diesem Gesetzgebungsverfahren?
Der BdKEP benötigt für die Interessenvertretung zusätzliche externe Unterstützung. Damit können
- mehr Gespräche Bundesrat, Bundestag und Ministerien geführt werden
- Unterlagen und Informationen erarbeitet und verteilt werden
- die Aktivitäten kooordiniert werden
Es fallen zusätzliche Kosten an. Um diesen Kostenblock zu decken, bitten wir Sie als Mitglied und Nichtmitglied aus dem BdKEP Netzwerk um finanziellen Unterstützung durch einen freiwilligen Sonderbeitrag bzw. eine Einmalzahlung.
Wie wird der Sonderbeitrag bzw. die Einmalzahlung abgewickelt?
Bitte teilen Sie uns mit.
- mit welchem Betrag sie sich beteiligen werden support@bdkep.de
- ob wir den Betrag einziehen sollen oder er an folgendes Konto überwiesen wird
Hypovereinsbank - IBAN: DE25 2003 0000 0004 6034 86
Der BdKEP stellt eine Bescheinigung über den Sonderbeitrag bzw. die Einmalzahlung für Nichtmitglieder aus.
Photo by Bill Oxford on Unsplash
Einen Kommentar schreiben