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BdKEP | Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMAS

 

 

BdKEP informiert

 

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.
Stellungnahme
zum Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entwurf einer Verordnung für gute Arbeit bei der Paketzustellung
(Paketzustellungsverordnung – PaketzustellV)

 

Die Konkretisierung der Rahmenbedingungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in der Paketzustellungsverordnung – PaketzustellV bildet nach Einschätzung des BdKEP in der vorliegenden Form die Praxisanforderungen in der Kurier-, Express-, Paket- und Postbranche nur sehr unvollständig ab. Arbeitsabläufe und Mindestanforderungen sind häufig nicht deckungsgleich. Dadurch lassen sich die beschriebenen Mindestanforderungen in der Praxis nicht umsetzen. Für die Unternehmen ergeben sich daraus erhebliche Risiken, deshalb faktisch automatisch und unverschuldet gegen Mindestanforderungen zu verstoßen. Viele der Mindestanforderungen ziehen außerdem einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand nach sich, der die Leistungsfähigkeit der Unternehmen signifikant einschränkt.

Der BdKEP lehnt deshalb den Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form zu den folgenden Themenbereichen ab und fordert die substanzielle Überarbeitung besonders der folgenden Bereiche

§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich - Absatz (1)
§ 2 Bewertung von Arbeitsqualität und -kapazität Absatz (2) & (3)
§ 4 Unterweisung der Beschäftigten

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§ 1 (1) … die im Rahmen ihrer Tätigkeit adressierte Pakete transportieren und anschließend …

Diese Formulierung ist nicht eindeutig. Es besteht das Risiko, dass sie dahingehend ausgelegt wird, dass faktisch alle Beschäftigte von der Abholung bis zur Zustellung in den Geltungsbereich fallen. Jedoch sind viele der nachfolgenden Regelungen auf die letzte Meile bezogen. Insofern sollte hier eine Präzisierung bezüglich der letzten Meile erfolgen.

§ 2 (1) … In der Bewertung von Arbeitsqualität und -kapazität ist darzulegen und zu bewerten, wie viele Pakete in Abhängigkeit von vergleichbaren Zustellbezirken in einer Arbeitsschicht von acht Stunden regelmäßig ausgeliefert werden können. Hierfür sind vergleichbare Zustellbezirke vom Arbeitgeber zu definieren und zu dokumentieren. …

Das Leistungsspektrum der KEP Unternehmen ist durch eine außerordentliche Vielfalt gekennzeichnet. Besonders auf Ebene der Zustelltouren ergeben sich immer wieder neue Kombinationen aus den unterschiedlichsten „Paket“ Sendungen der Teilbranchen

• Paketzustellung
• Express- und Overnightzustellung
• Kurierdienst – Direkttransport
• Pharmatransport
• medizinische Probentransport
• Ersatzteiltransport (bspw. zu Werkstätten oder in die Landwirtschaft)
• Servicedienstleistungen (bspw. als Kombination von Transport und Montage)
• Dokumententransport
• Auslieferung von Sendungen aus Einzelhandelsfilialen an Kunden
• E-Commerce-Eigenzustellung von Sendungen bei Endkunden

Die vorliegenden Formulierung werden diesen Rahmenbedingungen nicht gerecht.

Je nach Produktportfolio gibt es keine Zustellbezirke oder variieren diese sehr stark innerhalb der Zustelltage. Vergleichbare Zustellbezirke des Arbeitgebers sind nicht definierbar.

Die fixe Kombination von Arbeitsschichten über 8 Stunden mit festen Zustellbezirken ist immer wieder praktisch nicht gegeben.

Zusätzlich sind die zuzustellenden Paketsendungen mit unterschiedlichen Zusatzdienstleistungen kombiniert. Dazu gehören beispielsweise Zustellung mit oder ohne Unterschrift, Terminzustellungen, andere Zusatztätigkeiten im Rahmen der Zustellungen.

Empfehlenswert ist die Darlegung und Bewertung einer Kombination aus folgenden Merkmalen als Grundlage für die Bewertung von Arbeitsqualität und -kapazität:

  • Eigenschaften des Zustellgebietes wie:
    • Gewerbe, Industrie, Konsumenten
    • Dichte der Besiedlung
    • Art der Gebäude
  • Sendungsarten und Zusatzleistungen
  • Tourdauer
  • Anzahl Sendungen, Stopps oder Sendungen pro Stopp
  • Richtwerte für Zustellmengen oder -stopps

Im übrigen ist das jedoch schon heute vom bestehenden Regelwerk abgedeckt. Statt einer Präzisierung sollte die Kontrolle der Einhaltung im Vordergrund stehen und nicht die Etablierung zusätzlicher oft beschränkender und bürokratischer Anforderungen.

§ 2 (2) 3. saisonale, wöchentliche und tägliche Schwankungen des Arbeitsvolumens und wie sich diese auf die Größe des Zustellbezirks und die Anzahl der Zustelladressen in vergleichbaren Zustellbezirken auswirken

Schwankungen des Arbeitsvolumens auf Bezirksebene ist wie vorab beschrieben in vielen Fällen nicht möglich, da Zustellbezirke sehr volatil oder faktisch nicht vorhanden sein können. Zusätzlich ist eine Prognose auf Straßenebene (Zustellbezirk) in der Praxis über die genannten Zeiträume unrealistisch, da die Sendungsmengen in dieser Granularität immer wieder aus unterschiedlichen Ursachen sehr schwanken. Kunden wechseln den Versanddienstleister oder stellen ihre Versandwege um. Für KEP-Dienste nicht planbare Aktionen werden verschickt, Empfängerstrukturen in den Straßen oder Gebieten verändern sich. Stattdessen sollte die Entwicklung der Sendungsmengen (Arbeitsvolumen) auf ganze Zustellregionen bezogen werden und dann mit der oben beschrieben Kombination von Merkmalen verschränkt werden. So können beispielsweise Schwankungen von B2C Zustellmengen auf alle B2C Zustellgebiete als Durchschnittswerte heruntergebrochen werden.

§ 4 … Orte zur Nutzung von Sanitäreinrichtungen mitzuteilen …

Im Zusammenhang mit den Regelungen zu Sanitäreinrichtungen verweist der BdKEP auf Schwierigkeiten dahingehend, dass sich private gewerbliche und öffentliche Einrichtungen als Empfänger von Sendungen häufig die Toilettenbenutzung für Fahrpersonal verweigern. Besonders in der Diskussion steht das Thema im Kontext der LKW-Fahrerinnen, die beim Be- und Entladen die Toiletten der beteiligten Unternehmen nicht nutzen können. Es muß eine Regelung gefunden werden, dass in diesen Fällen Unternehmen die Aktivitäten zur Lösungsfindung nachweisen müssen jedoch bei nachweislich unmöglicher Lösung keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Der BdKEP stellt sich entschieden gegen die immer wieder auftauchenden Darstellungen in der Öffentlichkeit, dass Fahrer+innen regelmäßig Flaschen o.ä. zur Verrichtung der der Notdurft nutzen. Diese Vorfälle können zwar wie so oft im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Sie sind jedoch in Deutschland in keinster Weise regelmäßige und gar flächendeckend etabliert. Die Quellen solcher Berichte sind i.d.R. im Ausland zu finden.

Hilfreich ist es, wenn im „Besonderen Teil“ auch auf Lösungen hingewiesen wird die Zusteller und Empfänger*innen bezüglich Nutzung der Sanitäreinrichtungen individuell vereinbaren. Diese Praxis ist auf den Touren häufig anzutreffen, kann jedoch nicht dokumentiert und formalisiert werden.

 

 

Berlin, 15. Januar 2024

Andreas Schumann
Vorsitzender des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

 

   Download | Stellungnahme BdKEP PaketzustellV

#BMAS #Arbeitsbedingungen #guteArbeit #Entgelt

 

Über den BdKEP

Der BdKEP mit Sitz in Berlin repräsentiert die Interessen 5.000 kleiner und mittelständischer Kurier-, Express- und Postunternehmen sowie Briefdienste und Paketzustellunternehmen. Der Verband fördert den offenen Postmarkt und setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen ein. Dabei stehen die Wertschöpfung im Mittelstand sowie eine gleichberechtigte Positionierung im Vergleich zu Konzernunternehmen im Fokus. Ein zentrales Anliegen ist die Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der BdKEP engagiert sich für die soziale Marktwirtschaft, betont die Bedeutung redlicher Geschäftspraktiken und unterstützt Vielfalt in der Gesellschaft. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Umsetzung von Maßnahmen gegen den Klimawandel sowie für gute Arbeit, um so eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Der Verband bringt sich aktiv und konstruktiv in die Gesetzgebung ein.

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