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Bundestariftreuegesetz: Was bedeutet das für mittelständische KEP-Unternehmen?

 

Mit dem Bundestariftreuegesetz (BTTG), dem der Bundesrat am 27. März 2026 zugestimmt hat, verändert sich die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes deutlich. Unternehmen, die künftig Leistungen für Bundesbehörden erbringen möchten, müssen sich auf zusätzliche Vorgaben zu Arbeitsbedingungen, Dokumentation und Nachunternehmerstrukturen einstellen.
Für die mittelständisch geprägte KEP-Branche ist das besonders relevant. Viele Kurier-, Express- und Postdienstleister arbeiten bereits heute unter hohem Wettbewerbsdruck. Gleichzeitig übernehmen sie systemrelevante Aufgaben für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, faire Wettbewerbsbedingungen und praktikable Regelungen miteinander zu verbinden.
 

Was sieht das Gesetz vor?

Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes regelmäßig nur an Unternehmen vergeben werden, die bestimmte tarifbezogene Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Vergütung, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub. Die konkreten Anforderungen sollen über Rechtsverordnungen und Vergabeunterlagen festgelegt werden.
Besonders relevant ist dabei die Haftung entlang der Nachunternehmerkette. Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen sicherstellen, dass auch eingesetzte Subunternehmen die Vorgaben erfüllen. Das erhöht den organisatorischen und rechtlichen Aufwand erheblich.
 

Wo das BTTG nicht greift

Wichtige Ausnahmen für die Branche:
  • Aufträge unter 50.000 Euro netto sind ausgenommen
  • Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge sowie die Bedarfsdeckung der Bundeswehr bis Ende 2032 sind ausgenommen

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