(Kommentare: 0)

Der Post- und Kuriermarkt bedarf besonderer Aufmerksamkeit (Rudolf Pfeiffer)

KEP aktuell 3/2013

Fünf Forderungen an die Politik

Im Herbst wird eine neue Regierung gewählt. Es ist spannend wie lange nicht mehr, da die Zusammensetzung der Koalition unklar ist und somit auch, welche Postpolitik es die nächsten vier Jahre geben wird. Es sieht eher so aus, dass Post kein Thema mehr für die Politik ist. Post funktioniert und fast alle Politiker setzen auf die bleibende Leistungsfähigkeit der Deutschen Post. 20.000 weitere Postshops, die die Deutsche Post eröffnen will, sind ein Argument für ihre Leistungsfähigkeit und ein Argument für die Politik, nichts ändern zu müssen. Nichts zu ändern bedeutet, die Liberalisierung des Postsektors zurückzudrehen, da bei Stillstand letztlich der Marktführer obsiegt. Dabei hat die durch Europa ausgelöste Liberalisierung einen Sinn. Monopole waren noch nie innovativ und verbraucherfreundlich. Es bedurfte staatlicher Eingriffe, nämlich eines Postministeriums, um das Postverhalten zu lenken. Genau das wollte die EU ändern. Die Zwischentransporte werden ebenfalls von Erfüllungsgehilfen ausgeführt und auch die letzte Meile ist in der Hand von Kleinunternehmen – ganz deutlich im Paketmarkt, aber auch im Express- und Kurierverkehr. Somit ist es wichtig für die Politik zu verstehen, dass die Arbeitsplätze vom kleineren und größeren Mittelstand geschaffen werden und nur indirekt von Deutscher Post oder anderen KEPKonzernen. Auch die Dienstleitung ist nur durch den Mittelstand möglich. Die Politik wäre also gut beraten, für diesen Mittelstand entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Und diese fehlen an vielen Stellen. Insofern müsste Post ein Thema für die Politik sein. Der BdKEP richtet fünf Forderungen an die zukünftige Postpolitik.

Verkauf der Staatsanteile an der Deutschen Post

Die Politik wäre gut beraten, die staatlichen Anteile an der Deutschen Post zu veräußern, um nicht weiterhin der Verlockung zu erliegen, dass der Aktienkurs dem Staat noch mehr Gewinne bringen könnte. Er steht z.Zt. gut. Die Deutsche Post hat im letzten Quartal einen exorbitanten Gewinn vor Steuern von 619 Millionen Euro gemacht. Das ist eine Steigerung von vierzehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Er konnte unter anderem erreicht werden, da in manchen Dingender Staat durch Gesetzgebung noch die schützende Hand über seine Post hält. Eine klare Trennung zwischen Staat und Post muss kommen. Das Geld aus dem Verkauf der Aktien wäre gerade jetzt gut ausgegeben für die Flutopfer an Donau und Elbe. Es macht keinen Sinn, den alten Zeiten nachzuhängen u n d an einer Staatspost festzuhalten, auch wenn die Deutsche Post immer noch der Mercedes unter den Postdiensten ist. Daseinsvorsorge funktioniert unter bestimmten Auflagen im Wettbewerb besser. Das zeigt die Entwicklung der Liberalisierung des Postsektors in den letzten fünfzehn Jahren.

Umsatzsteuerliche Gleichbehandlung einführen

Ein Hemmnis für eine weitere positive Entwicklung des Postmarktes, Brief wie Paket, ist die Wettbewerbsverzerrung durch die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post. Sie gilt nur gegenüber Verbrauchern, wird aber EU-widrig auch bei Großkunden eingesetzt, denn vielfach zahlen diese keine Mehrwertsteuer. Die Deutsche Post hat es geschafft, als einziges Unternehmen in der Bundesrepublik, eine Dienstleistung ohne Berechnung der obligatorischen Mehrwertsteuer verkaufen zu dürfen. Sie behandelt zum einen gewerbliche und insbesondere öffentlich-rechtliche Kunden, die ihre Briefe ohne Rabattierung verschicken, wie Verbraucher, die keine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Zum anderen tritt sie bei Postkunden, die ihre Post konsolidieren beziehungsweise konsolidieren lassen, nicht mehr als Dienstleister auf, sondern lediglich als Erfüllungsgehilfe des Konsolidierers und berechnet erst auf den rabattierten Portoanteil Mehrwertsteuer. Der Konsolidierer wird zum Steuereintreiber der Deutschen Post. Die neue Regierung muss zügig das Gesetz zur Änderung des Postgesetzes in den Bundestag einbringen, um die Wettbewerbsverzerrungen im Postsektor zu beenden. Post braucht einen einheitlichen Umsatzsteuersatz für alle. dem Wind, je nachdem wie es der Deutschen Post einen Vorteil im Wettbewerb erbringt. Und der Staat spielt mit, indem er einen ehemaligen Staatskonzern gewähren lässt. Die lex postalis ist schlicht wettbewerbsbehindernd.

Abgesehen davon, dass das Bundesfinanzministerium hier nicht mitspielen müsste und verlangen könnte, dass bei jedem NichtVerbraucher Mehrwertsteuer berechnet wird, beginnt das Elend bei der EU. Die deutsche Regierung sei hiermit aufgefordert, in Brüssel für die Abschaffung der Sonderregelung für Postdienste in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie einzutreten. Die daraus resultierende Verteuerung der Briefmarken und der Pakete für Verbraucher um ein paar Prozentpunkte ist lächerlich, da dieser den Postweg nur in geringem Umfang als Absender nutzt, nämlich nur zu sechs Prozent im Paketbereich, wie die Studie der MRU GmbH zeigt. Die kürzlich erfolgte Briefportoerhöhung hat auch keine Proteste ausgelöst und keine Wählerstimmen gekostet. Die z.Zt. laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Umsatzsteuerpraxis werden zwar eines Tages die Abschaffung der besonderen Umsatzsteuerhandhabung urteilen. Aber der Weg dahin ist lang und steinig und von kaum einem Mittelständler durchzustehen. Hinzu kommt, dass es nach wie vor als wettbewerbsverzerrend anzusehen ist, dass die Deutsche Post sich weiterhin erlaubt, für Postzustellungsurkunden keine Mehrwertsteuer auszuweisen. Es ist weder nach Landesgesetzgebung noch nach EU-Richtlinie erkennbar, dass es sich bei der Zustellung von Urkunden um eine Universaldienstleistung handelt, die eine Umsatzsteuerbefreiung begründen könnte. Das Ergebnis dieser Eigenmächtigkeit ist, dass Wettbewerber der Deutschen Post bei Ausschreibungen durch die Preisdifferenz von neunzehn Prozent kaum eine Chance haben.

Daseinsvorsorge/ Universaldienst neu denken

Daseinsvorsorge für Post- und Telekommunikation ist durch Art 86 f Grundgesetz Aufgabe des Staates. Die gegenwärtige Regierung hat sich allerdings entschieden, die Daseinsvorsorge für die digitale Kommunikation vorrangig zu behandeln. Der Ausbau der schnellen Datenleitungen wird gefördert, aber nicht der Postverkehr. Des Weiteren wird über das DE-Mail-Gesetz dafür Sorge getragen, dass zukünftig auch Behördengänge eher digital sind, als eine papierne Grundlage zu haben. Dagegen ist nichts einzuwenden. Doch das reicht nicht. Der kleiner werdende Briefmarkt, auch hervorgerufen durch den demografischen Wandel, ist kein Wettbewerbsfeld mehr für Großkonzerne, sondern ein Feld für nachgelagerte Dienstleistungen kleinerer Unternehmen, die Ihre Produkte in Großnetze einspeisen. Sie stehen dafür, intelligent und flexibel auf sich ändernde Umstände zu reagieren. Die Deutsche Post steht klar und eindeutig nicht mehr an vorderster Front, sondern der kleine Wettbewerb, der sich in strukturschwächeren ländlichen und kleinstädtischen Regionen seine Existenznische sucht und nicht in Großstädten, und damit Daseinsvorsorge betreibt. Im Paketbereich sieht es ein wenig anders aus. Gerade der demografische Wandel führt dazu, dass in strukturschwachen Gebieten die Paketzustellung zunimmt. Der aus der Daseinsvorsorge resultierende gesetzliche Universaldienst muss neu gedacht werden, da die Verhältnisse sich verschieben und nicht mehr das Postwesen der alten Bundespost als Vorlage für Regularien dienen kann. Nicht mehr der Brief allein als das bisherige Hauptkriterium der Daseinsvorsorge und zu hoch durch Lizenzerteilung bewertet sichert diese, wie einst gedacht. Die Entwicklung zeitigt immer mehr örtliche Lösungen. Brief-, Paket- und traditioneller Kurierbzw. Expressverkehr werden neu gemischt. Ansätze dazu sind eine größere Unabhängigkeit der Zustellunternehmen, neue Strukturen der Zustellung wie zum Beispiel beim Kombi-Bus und regionale Zustellung durch Kuriere aufgrund des lokalen Online-Handels. In unseren verkehrlich überbelasteten Städten müssen die Bedingungen für den Lieferverkehr neu strukturiert werden. Aber auch die Annahme physischer Post wird sich neu aufstellen müssen, um abgelegene Gebiete rentabel bedienen zu können. Nach der Verabschiedung des neuen Postgesetzes muss die Diskussion um die zukünftige Daseinsvorsorge beginnen. Es wird zum ersten Mal über ihre Förderung zu reden sein und weniger über Pflichten.

Mindestlohn/Lohnuntergrenze regional ausrichten

Die neue Regierung wird der Verabschiedung eines Mindestlohnes bzw. einer Lohnuntergrenze nicht mehr ausweichen können. Das Elend der Niedriglöhne ist zu brisant und die Ausgaben des Staates für die Erhöhung der Niedriglöhne auf ein existenzfähiges Maß zu hoch. Aus unternehmerischer Sicht wären an Regionen ausgerichtete Lohnuntergrenzen die brauchbarste Lösung, denn auch der Briefsektor hat sich ortsüblichen Löhnen längst anpassen können. In einer Übergangszeit könnten die weit gespreizten Löhne des Post- und Kuriersektors an eine allgemeine Untergrenze herangeführt werden. Im ländlichen Raum, besonders im Osten, dürfte ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn zu Unternehmensschließungen führen. Nach der jahrelangen Verschleppung einer Entscheidung zum Mindestlohn ist eine stufenweise Einführung ratsam, beginnend – aus Sicht des Post- und Kuriersektors – bei denvormals diskutierten 7,50 Euro je Stunde brutto. Auch für die geringfügige Beschäftigung ist eine Lösung zu finden, um sie nicht regelrecht explodieren zu lassen, da hier die zu vereinbarenden Stundensätze immer netto sind. Falls Lohnuntergrenzen als Branchenlösung eingeführt werden sollten, darf die Politik sich nicht am Level der reichen Deutschen Post orientieren. Sie muss sich vielmehr an ortsüblichen Bedingungen in Diskussion mit entsprechenden Arbeitgebervertretern orientieren, damit ein Mindestlohn nicht wieder zum Ausschluss von Wettbewerb wird, wie es 2007 fast geschehen wäre.

Neues Postgesetz als Grundlage fairen Wettbewerbs

Der Entwurf zur Änderung des Postgesetzes liegt jetzt beim Bundesrat, der bisher eine Ablehnung signalisiert hat. SPD und Grüne und auch CSU wären zu überzeugen, dass ihre landespolitische Haltung für den Postsektor ein Desaster ist, da das bisherige Postgesetz die Vormachtstellung der Deutsche Post stärkt. Die Deutsche Post gilt der Politik als einziger Garant für die letzte Chance auf Postshops auf dem Lande. Sie nimmt die Universaldienstregel ernst, in allen geschlossenen Ortschaften ab 2000 Einwohner eine Postannahme anzubieten, weil sie sonst ihre Umsatzsteuerbefreiung verlöre. Dass hier ein Trugschluss vorliegt, ist der Politik kaum verständlich zu machen, denn jeder Brief- und Paketdienst, der den bundesweiten Versand anbietet, ist im Sinne des Gesetzes Universaldienstleister, bietet Postshops an und müsste gegenüber Verbrauchern umsatzsteuerbefreit sein. Das entsprechende finanzgerichtliche Verfahren, das diesen Sachverhalt klären könnte, wird leider verschleppt. Wird das Postgesetz nicht geändert, fördert die Politik die Vormachtstellung der Deutschen Post, besonders in kartellrechtlichen Belangen. Und so ist die neue Regierung aufgefordert, zügig das Gesetz zur Änderung des Postgesetzes in den Bundestag einzubringen, will sie den Vorwurf der bewussten Wettbewerbsverzerrung und Mittelstandsfeindlichkeit nicht weiter auf sich nehmen.

Rudolf Pfeiffer

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 3 und 4?