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Kurier-Workshop: Europäische Datenschutzgrundverordnung 28.2.
Update 22.1.
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Zum 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Der BdKEP bietet einen branchenspezifischen KEP-Workshop an. Im Focus stehen die Prozessabläufe
a) Vorbereitung von Sendungen zum Versand
b) Abholung
c) Hubverarbeitung/ Sortierung
d) Hauptlauf
e) Zustellung
f) Verarbeitung unzustellbarer Sendungen
g) Qualitätsmanagement (z.B. Reklamationen)
Anhand ausgewählter Teilprozesse werden folgende Themenbereiche der DSGV gemeinsam bearbeitet. Das bedeutet, die entsprechenden Dokumente und Inhalte werden exemplarisch erstellt und besprochen. Ziel ist, dass die Teilnehmer/-innen mit den erarbeiteten Inhalten im Unternehmen arbeiten, sie vervollständigen, anpassen und auf andere Prozesse übertragen können.
Agenda
1. Welche Veränderungen bringt die EU DSGV für KEP Unternehmen?
- Datenschutz-Folgenabschätzung - Art. 35 EU-DSGVO
- Schulungsplan 39 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO
- Verantwortungsbereich Datenschutzbeauftragter Art. 39 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO
- Webtracking Art. 13ff. EU-DSGVO und ePrivacy-Richtlinie
2. Anwendung der Datenschutzgrundverordnung auf ausgewählte Teilprozesse bei KEP Unternehmen
- Verfahrensverzeichnis + Prozessbeschreibung Art. 30 EU-DSGVO
a) Vorbereitung von Sendungen zum Versand
b) Abholung
c) Hubverarbeitung/ Sortierung
d) Hauptlauf
e) Zustellung
f) Verarbeitung unzustellbarer Sendungen
g) Qualitätsmanagement (z.B. Reklamationen)
3. Teilprozessübergeifende Anwendung der EU-DSGV in KEP Unternehmen
- Meldepflichten - Art. 33f. EU-DSGVO
- Rechte der Betroffenen Einwilligung- Art. 12ff. & 7 EU-DSGVO
- Auskunft an dritte (z.B. an Strafverfolgungsbehörden, Rechtsanwälte etc.)
- Auftragsdatenverarbeitung Art. 28+ 30 EU-DSGVO
- Technisch organisatorische Maßnahmen Art. 32 EU-DSGVO
4. best practice softwaregestützte Umsetzung im Unternehmen
5. geplante Verhaltensregeln – Ziele, Aufbau, Kerninhalte, Beteiligte
Verhaltensregeln „Code of Conduct“
Es ist geplant, dass mehrere KEP-Branchenverbände gemeinsame Verhaltensregeln „Code of Conduct“ erarbeiten. Diese Verhaltensregeln erleichtern die wirksame Anwendung der Datenschutzgrundverordnung in der KEP Branche. Sie berücksichtigen die Besonderheiten der in der KEP Branche erfolgenden Verarbeitungen und die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Unternehmen können diesen Verhaltensregeln dann beitreten. In diesem Fall verpflichten sie sich zu deren Einhaltung ab dem Zeitpunkt des Beitritts. Der Beitritt der Unternehmen wird von den Verbänden dokumentiert und in geeigneter Form bekannt gegeben.
Auf dem Workshop werden die Kerninhalte dieser geplanten Verhaltensregeln vorgestellt. Umgekehrt fließen die Arbeitsergebnisse aus dem Workshop fließen in diese Verhaltensregeln ein.
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit Norbert Bornemann - Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert) durchgeführt.
Bildnachweis: Photo by Mark Riechers on Unsplash
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