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Ein neues Postgesetz doch noch in dieser Legislaturperiode
Bundeskabinett hat heute den Entwurf der Postgesetznovelle gebilligt. Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode, hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Postgesetznovelle beschlossen. Der BdKEP begrüßt diese Entscheidung. Hierfür hatte der BdKEP lange gekämpft, denn die Postgesetznovelle ermöglicht ein Stück mehr Wettbewerbsgerechtigkeit: Die Deutsche Post als marktbeherrschendes Unternehmen müsste nach dem Entwurf auch ihre Verträge im Wettbewerbsbereich der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. ?Damit dürfte es schwer werden, noch besonders niedrige Preise bestimmten Großkunden anzubieten auf Kosten kleiner Versender und des Wettbewerbs?, resümiert Rudolf Pfeiffer, der Vorsitzende des BdKEP. ?Es wäre ein weiteres Stück Wettbewerbsgerechtigkeit im Postmarkt hergestellt.? Im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern soll zudem zukünftig die Zustellqualität im Briefbereich auch in Fällen des Umzuges bzw. der Nachsendung verbessert werden. Dazu ist es erforderlich, dass auch nicht marktbeherrschende Lizenznehmer verpflichtet werden können, Informationen über Adressänderungen und den Zugang zu Postfachanlagen „netzübergreifend“ bereitzustellen und diese ggf. auch abzufragen. Auch hier wird die bisherige Monopolstellung der DPAG dem Wettbewerb unterworfen. Jetzt ist der Bundestag und auch der Bundesrat gefordert, endlich reelle Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt zu unterstützen.
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