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#FreeKEP | Subunternehmerverbot stoppen!
#FREEKEP | MITTELSTAND STÄRKEN STATT VERBIETEN
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.
Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem drohenden Subunternehmerverbot in der Paketzustellung
BdKEP | Mitgliederinfo | Stand: Oktober 2023
Verdi treibt das Thema komplettes Subunternehmerverbot in der Paketzustellung aggressiv voran. Der Bundesrat war dazu im 1. Halbjahr aktiv und hat einen Entschließungsantrag verabschiedet (Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen). Demnach soll die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, dass den Einsatz von Subunternehmern, die ohne Tarifvertrag arbeiten, verbietet. Im Bundestag selbst sind DIE LINKE und die AFD in ähnlicher Richtung mit Anträgen aktiv.(Deutscher Bundestag Drucksache 20/7644) (Deutscher Bundestag Drucksache 20/6003) Die Bundesregierung evaluiert aktuell das Paketbotenschutzgesetz und arbeitet voraussichtlich auf eine Verlängerung und Verschärfung hin. Es besteht das Risiko, dass das Verbot hier aufgenommen oder in einem separaten Gesetz umgesetzt wird. In verschiedenen Bundestagsausschüssen, Anhörungen der Monopolkommission oder auch des Wirtschaftsministeriums bspw. zum Thema Postgesetz und weiteren Gremien ist das Thema sehr präsent und wird parteiübergreifend eher zustimmend als kritisch diskutiert.
Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. spricht sich ausdrücklich dafür aus, auch zukünftig bei der Regulierung von Werkverträgen in der Paketbranche neben dem Schutz der Beschäftigten gleichzeitig die Vielfalt von überwiegend mittelständischen Unternehmens- und Organisationsformen sicherzustellen. Die Lösung von Missständen liegt jedoch aus Sicht es BdKEP in der Stärkung der mittelständischen Unternehmen im Verhältnis zu den auftraggebenden oft mächtigeren Systemgebern und nicht im Verbot der regelmäßig schwächeren mittelständischen Marktteilnehmer. Paketsendungen machen ca. 80% der Sendungsmenge im KEP-Markt aus. Sie sind bei einem Verbot für die mittelständische Unternehmen anders als jetzt nicht mehr zugänglich. Das Subunternehmerverbot würde ca. 4.000 Unternehmen unmittelbar und viele der andern KEP Unternehmen mittelbar über fehlende Sendungsmengen betreffen. Viele Betriebsschließungen sowie Rückbau der Geschäftstätigkeiten wären die Folge.
Zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern gibt es im KEP Markt oft ein Machtgefälle. Das kann Missstände begünstigen, die es dringend zu beheben gilt. Durch die Stärkungder mittelständischen Unternehmen im Verhältnis zu den auftraggebenden oft mächtigeren Systemgebern Wertschöpfung, Innovationskraft, Gestaltungsspielraum, Risikostreuung, Flexibilität, Eigenverantwortung, Resilienz, die Umsetzung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft erhalten und das demokratische Miteinander sowie das Vertrauen in die Gesellschaftsordnung gestärkt.
Ein Verbot würde nicht nur die KEP-Unternehmen selbst hart treffen, sondern auch die Lieferanten von Software, Hardware, anderen Betriebs- und Hilfsmitteln, Fahrzeugen und Lastenrädern. Sie bilden ein umfangreiches und lebendiges Ökosystem und entwickeln für und mit den KEP Unternehmen innovative Lösungen. Diese Lieferanten hätten statt bisher in der Paketbranche 4.000 potentielle Kunden nach dem Verbot nur noch eine Handvoll Konzernunternehmen als potentielle Kunden. Das würde Innovation und Weiterentwicklung hier in Deutschland stark verringern.
Mitte September hat Verdi in Zusammenarbeit mit dem HSI - Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht das Gutachten „Vereinbarkeit eines Direktanstellungsgebotes in der Paketzustellung mit dem Verfassungs- und Unionsrecht“ publiziert.
Das Gutachten stellt folgende Themenbereiche in den Focus:
- mutmasslich schlechte Beschäftigungsbedingungen, es wird strukturelle Schwarzarbeit sowie Missachtung von Arbeitnehmerrechten besonders von eingewanderten Arbeitnehmerinnen festgestellt
- mutmasslich mangelnder Arbeits- und Gesundheitsschutz
- fehlende Betriebliche Mitbestimmung und Tarifstrukturen
Zu diesen Themen werden mutmaßlich gravierende Missstände beschrieben und angeprangert. Darauf aufbauend wird eine mutmaßlich rechtliche Zulässigkeit des Verbotes auf nationaler und europäischer Ebene dargelegt.
Paketsendungen machen ca. 80% der Sendungsmenge im KEP-Markt aus. Sie sind bei einem Verbot für die mittelständische Unternehmen anders als jetzt nicht mehr zugänglich. Das Subunternehmerverbot würde ca. 4.000 Unternehmen unmittelbar und viele der andern KEP Unternehmen mittelbar über fehlende Sendungsmengen betreffen. Viele Betriebsschließungen sowie Rückbau der Geschäftstätigkeiten wären die Folge.
Die Unternehmen der KEP-Branche sind nun aufgefordert, sich gegen ein solches Verbot zur Wehr zu setzen. Ziel ist, das Verbot zu verhindern und Aktivitäten zu fördern, die den KEP-Mittelstand im Verhältnis zu den auftraggebenden Konzernunternehmen stärken, anstatt ihn abzuschaffen.
Die Arbeit des BdKEP richtet sich an folgenden Schwerpunkten aus:
- Darstellung und Kommunikation der Ist-Situation mit Bezug auf die im Arbeitspapier thematisierten Bereiche aus Sicht der mittelständischen KEP Unternehmen
- Weiterentwicklung bestehender Gesetze ist das gebotene Mittel zur Verbesserung der Situation bei Subunternehmen
- Aufzeigen der Folgen durch die Umsetzung des Verbotes von Subunternehmen
In den kommenden Monaten müssen wir uns regelmäßig zu den aktuellen Entwicklungen sowie den Kommunikationsinhalten abstimmen. Die Rückkopplung in die Praxis ist dabei sehr wichtig.
Wir freuen uns, wenn viele Interessierte an den wöchentlichen Abstimmungen teilnehmen.
Einwahldaten
https://zoom.us/j/466357725
Meeting-ID: 466 357 725
Schnelleinwahl
+493056795800,,466357725# Deutschland
+496950502596,,466357725# Deutschland
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1. Darstellung und Kommunikation der Ist-Situation mit Bezug auf die im Arbeitspapier thematisierten Bereiche aus Sicht der mittelständischen KEP Unternehmen
Die Befürworter und Initiatoren des Subunternehmerverbotes stellen die Bedingungen in der Branche als flächendeckend ausbeuterisch, mannigfaltig und weiträumig gesetzeswidrig sowie menschenverachtend dar. Dazu werden Informationen beispielsweise immer wieder verkürzt dargestellt, in den falschen Kontext gestellt, mit einseitigen oder unwissenschaftlichen Quellen belegt. Besonders zu diesen Themenbereichen erarbeiten wir eine Darstellung aus Sicht der betroffenen KEP-Dienste. Unter anderem stellen wir heraus, dass anders als in der Studie dargestellt:
- bei den Subunternehmen der Paketdienste im gesamtwirtschaftlichen Vergleich ein außerordentlich hoher Anteil von Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zu verzeichnen ist
- Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigen somit als Ursache für fehlende betriebliche Mitbestimmung und Tarifstrukturen bei Subunternehmen ausscheiden
- Subsubunternehmerketten in der Paketbranche eine untergeordnete Rolle spielen
- Soloselbständigen in der Paketbranche eine marginale und keine tragende Rolle haben
- 24 exemplarische Fälle in einer Fallsammlung des DGB als wichtigste Grundlage für die juristische Rechtfertigung des schweren Grundrechtseingriffs unzureichend sind
- fehlende Rechtskenntnis der aus dem Ausland zugewanderten Beschäftigten nicht branchenspezifisch ist und kein Subunternehmerverbot begründen
- der Anteil befristet angestellter Mitarbeiterinnen bei Subunternehmen geringer als bei den bei der Deutschen Post direkt angestellten Mitarbeiter ist
2. Weiterentwicklung bestehender Gesetze ist das gebotene Mittel zur Verbesserung der Situation bei Subunternehmen
Aus Sicht des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. muss vor Umsetzung eines Verbotes der Subunternehmen die bestehende Arbeits- und Sozialgesetzgebung weiterentwickelt werden. Sofern sich herausstellt, dass das Verbot rechtlich nicht haltbar ist, wird voraussichtlich trotzdem die Umsetzung anderer Instrumente diskutiert werden. Darauf müssen wir uns vorbereiten
Die mutmaßlichen Auswirkungen der Umsetzung dieser dann weiterentwickelten Gesetze bewertet der Bundesverband der Kurier-
Express-Post-Dienste e.V. im Kontext des drohenden Verbots, nicht im Vergleich zum heutigen Stand der Regelwerke. Der heutige Stand wird sich in den kommenden Auseinandersetzungen mutmaßlich nicht halten lassen. Die K P-Branche muß der Gesellschaft aus eigener Initiative Angebote zur Veränderung der Bedingungen unterbreiten. Sonst werden diese Maßnahmen an den mittelständischen Unternehmen vorbei auf- und umgesetzt.
Unter bestehender Gesetzgebung sind folgende Regelwerke zu verstehen:
a) Hinweisgeberschutzgesetzes - proaktive und transparente Umsetzung auch in der KEP-Branche (Whistleblowergesetz)
b) Paketbotenschutzgesetzes - Verschärfung hinsichtlich der Kriterien zur Haftungsfreistellung für den Auftraggeber, beispielsweise über die Präqualifizierung
c) Arbeitszeiterfassung / Mobilitätspakt 2 - Nutzung automatisierter manipulationssicherer Arbeitszeiterfassung zur Steigerung von Transparenz und Abrechnungsgenauigkeit sowie Erleichterung und Effizienzsteigerung bei Kontrollen
d) Arbeitnehmerüberlassung - Prüfung der Anwendbarkeit auf die KEP-Branche
3. Aufzeigen der Folgen durch die Umsetzung des Verbotes von Subunternehmen
Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. arbeitet Szenarien heraus, die aus der Umsetzung des Verbotes heraus wahrscheinlich sind:
- signifikante Stärkung von Amazon im Vergleich zu den andere Paketdiensten mit allen Begleiterscheinungen
- Verlagerung von Wertschöpfung aus den Regionen zu Konzernsitzen im In- und Ausland
- Schwächung der Presseverlage und damit der Pressefreiheit, da diese häufig die zurückgehende Zeitungszustellung mit Postdienstleistungen stärken
- Zerstörung der Landschaft vielfältiger Lieferanten wie Softwareanbietern, Lastenradhersteller, Lieferanten für Ausrüster bspw.
Scanner, Fahrzeugausbauer mit Serviceangeboten für Unternehmen auf der letzten Meile, da die potentielle Kundenanzahl von 4.000 auf ca. 5-10 Kunden mit direkt angestelltem Personal sinkt - Zerstörung von branchenspezifischer Innovationskraft und Technologiekompetenz
- Konzentration und Zentralisierung der systemrelevanten Infrastruktur letzte Meile und IT Kompetenz bei wenigen Anbietern
- Nachhaltige Weiterentwicklungen der Systeme im Kontext von Bündelung von Sendungsmengen auf der letzten Meile und Digitalisierung werden faktisch unmöglich
- Präzedenzfall für weitere Verbote bspw. bei Speditionen
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