(Kommentare: 0)

Geotab | Fünf Dashcam-Mythen aufgeklärt

BdKEP Mitglieder informieren

 



Fünf Dashcam-Mythen aufgeklärt: Was Flottenmanager in Deutschland jetzt wissen sollten

Herbst und Winter stehen vor der Tür, die Straßen werden rutschig und die Risiken im Straßenverkehr steigen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Sicherheit der Flotte zu stärken. Dashcams sind dafür längst keine „Nice-to-have“-Lösung mehr: Sie können dabei helfen, Unfälle aufzuklären, Versicherungsprozesse zu beschleunigen und die Fahrsicherheit zu schützen. Trotzdem sorgen rechtliche Unsicherheiten und hartnäckige Mythen für Zurückhaltung bei vielen Flottenmanagern in Deutschland. Fabian Seithel, Associate Vice President, EMEA Sales bei Geotab klärt über die fünf häufigsten Irrtümer rund um Dashcams für Firmenflotten auf.

Mythos 1: Eine Fahrer-Einwilligung reicht für die DSGVO aus

Realität: Eine Einwilligung ist im Arbeitsverhältnis nicht gültig – Flotten müssen sich stattdessen auf eine andere Rechtsgrundlage stützen, wie z.B. die Interessenabwägung oder die Zustimmung des Betriebsrats zur Verarbeitung solcher Daten. Ohne diese Voraussetzungen genügt die Zustimmung der Fahrer nicht für eine rechtskonforme Verarbeitung von Dashcam-Daten.

Mythos 2: Dashcam-Aufnahmen werden ins Ausland gesendet und unbegrenzt gespeichert

Realität: Die Daten von Flotten in der EU sollten idealerweise lokal innerhalb der EU gespeichert werden, um den europäischen Datenschutzanforderungen zu entsprechen. Betreiber legen den Speicherzeitraum selbst fest. Für Routinedaten gilt jedoch das Prinzip der Datenminimierung: Aufnahmen von Routinefahrten sollten maximal 24 bis 72 Stunden behalten und dann automatisch überschrieben werden. Ereignisbezogene Aufnahmen wie Kollisionen dürfen länger aufbewahrt werden, wenn ein berechtigter und dokumentierter Zweck vorliegt.

Die rechtlich und technisch einwandfreie Lösung liegt in einem ereignisbasierten Aufzeichnungsmodell, das kurze Segmente speichert, die automatisch überschrieben werden. Wenn das System oder der eingebaute G-Kraft-Sensor beispielsweise einen Vorfall erkennen – wie einen Aufprall, plötzliches Bremsen oder ein riskantes Manöver – wird die entsprechende Datei geschützt und nicht gelöscht. Auf diese Weise werden nur die kritischen Informationen eines Unfalls oder einer gefährlichen Situation aufbewahrt, während der Rest der Fahrt nicht gespeichert wird. Dadurch wird sowohl die Nützlichkeit der Bilder als auch die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes gewährleistet.

Mythos 3: Alle Aufnahmen gehören dem Dashcam-Anbieter oder -Hersteller

Realität: Die Flottenbetreiber sind die Datenschutz-Verantwortlichen („Data Controller“) und entscheiden über die Nutzung und Weitergabe der Aufnahmen. Anbieter von Dashcams agieren lediglich als Datendienstleister („Data Processor“) und können Aufnahmen nicht eigenmächtig weitergeben oder verwerten.

Mythos 4: Die Aufnahmen dürfen beliebig geteilt werden, zum Beispiel mit Polizei oder Versicherungen

Realität: Nur der Flottenbetreiber als Verantwortlicher darf Aufnahmen weitergeben — und dies nur mit rechtlicher Grundlage oder auf Anordnung eines Gerichts. Ein Anbieter kann Aufnahmen nie eigenständig teilen. Im Schadensfall kann die Dashcam-Aufnahme laut  Urteil des Bundesgerichtshofs als Beweis zulässig sein, sofern die rechtlichen Anforderungen (Transparenz, Löschfristen, legitimes Interesse) erfüllt sind.

Mythos 5: Dashcams sind in Deutschland verboten und verstoßen immer gegen die DSGVO

Realität: Dashcams sind nicht pauschal verboten; die Einhaltung der DSGVO ist möglich, wenn einige Grundregeln beachtet werden. Dazu gehören:

  • Transparenz der Verarbeitung gegenüber Fahrern und Dritten
  • Klare Information und Dokumentation der Verarbeitung der Daten
  • Kurze Speicherfristen (Routine max. 24 bis 72 Stunden, Vorfälle nach Zweck)
  • Automatische Anonymisierung bzw. Deidentifizierung (Gesichter, Kennzeichen Unbeteiligter)
  • Abschaltmöglichkeit der Kamera

Die Rechtsprechung, unter anderem des Bundesgerichtshofs, bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit als Beweismittel bei Unfällen, solange legitime Interessen gewahrt werden.

Fazit


Wer einige wenige Grundregeln beachtet, macht Dashcams zu einem wirksamen Instrument der Flottensicherheit — und nicht zum Compliance-Risiko. Moderne Lösungen sind zudem nicht nur zur Aufzeichnung und Retrospektive geeignet – sie unterstützen Fahrer direkt im Fahrzeug und geben aktive Hinweise, damit diese riskantes Verhalten frühzeitig erkennen und eigenständig korrigieren können. Beispielsweise hat die Dual-Facing-Dashcam mit Straßen- und Innenraumausrichtung von Geotab in einem kürzlich durchgeführten Pilotprojekt bewiesen, dass die Sprach-Coaching-Funktion zu dichtes Auffahren um 90 Prozent und die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt um 95 Prozent reduzieren kann. So kann jede Warnung zu einer Coaching-Gelegenheit werden – mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheitskultur von Flotten nachhaltig zu verbessern.

Über


Geotab ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für vernetzte Fahrzeuge, die die Effizienz und das Management von Flotten verbessern. Das Unternehmen nutzt fortschrittliche Datenanalyse und KI, um die Leistung, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Flotten zu verbessern, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Unterstützt von führenden Fachkräften aus den Bereichen Datenwissenschaft und Ingenieurwesen betreut Geotab über 55.000 Kunden und Kundinnen weltweit und verarbeitet täglich 80 Milliarden Datenpunkte von mehr als 4,7 Millionen Fahrzeugabonnements. Geotab genießt das Vertrauen von Fortune-500-Unternehmen, mittelständischen Flotten und den größten Fuhrparks des öffentlichen Sektors weltweit, einschließlich der US-Bundesregierung. Das Unternehmen engagiert sich für Datensicherheit und Datenschutz und verfügt über die Zertifizierungen FIPS 140-3 und FedRAMP. Geotabs offene Plattform, ein Ökosystem von herausragenden Partnern und der Marketplace bieten Hunderte von flottenfähigen Drittanbieterlösungen. Dieses Jahr feiert Geotab 25 Jahre Innovation. Erfahren Sie mehr unter www.geotab.com/de und folgen Sie Geotab auf LinkedIn oder besuchen Sie den Blog.

 

         

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 6 und 3.