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Kleine Postagenturen arbeiten unentgeltlich (Rudolf Pfeiffer)

KEP aktuell 1/2012

Deutsche Post leistet Universaldienst auf Kosten kleiner Geschäfte

Jedem dürfte inzwischen bekannt sein, dass die Deutsche Post keine eigenen Filialen oder Postämter mehr hat. Dass aber die Postagenturbetreiber in strukturschwächeren Gebieten oder Stadtteilen noch Geld mitbringen müssen, wenn sie eine Postagentur eröffnen, dürfte allgemein nicht bekannt sein. Unsere Geschichte spielt in einem kleinen Ort nördlich von Berlin, ca. 3000 Einwohner, Ortsteil einer größeren Gemeinde als Zusammenschluss mehrere Orte. Jeder Ortsteil hat eine Postagentur der Deutschen Post, teilweise aber auch eine Agentur des regionalen Wettbewerbers. Und Hermes ist natürlich auch vor Ort präsent. Die Deutsche Post hält sich zumindest in dieser Gegend an die Auflagen der PUDLV PostUniversaldienstverordnung: „In allen Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnern muss mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein (§ 2 Abs.1 PUDLV) Die Agentur hatte ein gutes Auskommen, denn in den Vertrag mit der Deutschen Post hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Sie zahlte als Basisvergü- tung das Zehnfache. Der Agenturnehmer hatte die Deutsche Post darauf hingewiesen. Doch diese beruhigte. Es habe alles seine Richtigkeit bis – bis es doch jemandem beim gelben Riesen auffiel.

Nun sollte viel Geld zurückgezahlt werden, was der Agenturnehmer auf Anhieb nicht konnte und auch nicht so recht wollte. Das Ergebnis: Der Vertrag wurde gekündigt und die Zahlungen sofort reduziert – auch ohne Vertrag. Jetzt wurde für den Agenturbetreiber deutlich, dass das Vertragsverhältnis mit der Deutschen Post niemals in einem strukturschwachen Gebiet auskömmlich ist. Bestünde nicht gleichzeitig ein Vertrag mit der Postbank, hätte der Agenturnehmer Geld mitbringen müssen, um Briefe und Pakete annehmen zu dürfen. Was bedeutet das?

Gezahlt werden eine Basisvergütung und eine Provision. Bei geringem Postverkehr ist die Provision entsprechend niedrig. Im Unterschied dazu reiben sich die Agenturbetreiber in Ballungsgebieten die Hände und stehen Schlange, mehrere Agenturen eröffnen zu können. Das, was eigentlich jedes Unternehmen macht, die Kosten, die in strukturschwachen Gebieten entstehen auszugleichen mit Gewinnen aus Ballungsgebieten, macht die Deutsche Post für ihre Agenturen nicht. Sie streicht nur die Gewinne ein und lässt die Kosten in Randgebieten von den Agenturbetreibern tragen. Erfahrungen zeigen, dass der monatliche Umsatz in Randgebieten inklusive Bankdienstleisten im Schnitt bei 2000 Euro liegt. Davon müssen anteilig die Ladenmiete, Verbrauchskosten und die Lohnkosten getragen werden zzgl. die Versicherungen für die Bankgeschäfte. Da bleibt nichts hängen. Entsprechend hoch sind allgemein die Kündigungen der Agenturbetreiber mit unterschiedlichen Folgeeffekten. Das Dorf verliert einen klassischen Mittelpunkt und Besorgungswege werden lang bis unmöglich. Oder: Die Gemeindeverwaltung kümmert sich selbst um die Aufrechterhaltung eines Postbetriebs.

Die Fördermaßnahmen der Gemeinden sind unterschiedlich. Mal wird die Agentur der Deutschen Post ins Gemeindehaus geholt und von einer Gemeinde-Verwaltungskraft bedient. Mal stellt die Gemeinde nur Räumlichkeiten zur Verfügung, so dass für den Agenturbetreiber keine Mietkosten anfallen. Oder aber die Bürger mobilisieren ihre Kräfte, gründen einen Verein oder eine Genossenschaft, um eine Postagentur nebst anderen Dienstleistungen, die in strukturschwachen Gebieten oder Stadtteilen gefragt sind, anzubieten. Die schlechteste Variante ist die der Niedriglohnzahlungen. Sie ist Realität, da vielen Agenturbetreibern nichts anderes übrig bleibt. Die Deutsche Post zwingt zu prekären Verhältnissen und ihreAktionäre, u.a. der deutsche Fiskus, jubeln über satte Gewinne. Noch schielt jede Gemeinde fast ausschließlich nach der gelben Post. Noch ist der Wettbewerb nicht im Blick der ländlichen Bewohner, obwohl er vergleichbare Leistungen anbieten kann – vielleicht hier und da noch mit ein paar Schwächen – aber auf jeden Fall zweifelsfrei als Komplettangebot aller Postdienstleistungen: Brief, Paket, Express, International. Gemeinden sollten sich gut überlegen, wen sie fördern, um sich nicht den möglichen Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung einzuhandeln. Auch Agenturnehmer sollten sich umschauen, mit wem sie einen Vertrag schließen – auch wenn gelb die größere Auftragslage verspricht. Der Marktanteil (Umsatz) der Deutschen Post ist im Briefgeschäft zwar noch bei 90 Prozent, im Paketbereich aber nur bei 39 Prozent – absolut gesehen ohne Differenzierung zwischen Geschäftskunden und Privatkunden.

Auf den ersten Blick sieht alles nach freien Wettbewerbsbedingungen aus. Bei keinem Postdienst sind die Provisionen für Agenturen oder Paketshops besonders hoch. Die Deutsche Post hat erst vor ein paar Jahren die Zahlungen drastisch um 30 Prozent reduziert und damit eine Kündigungswelle ausgelöst. Nun zahlen alle Postanbieter wenig. Doch die Wettbewerbsbedingungen sind nicht fair. Die Deutsche Post beansprucht für sich allein Universaldienstleister zu sein. Dazu hat sie sich gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet mit dem Ergebnis, dass Teile Ihrer Dienstleistung umsatzsteuerbefreit sind. Das kommt dem Verbraucher zu Gute, aber auch den Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Universaldienst heißt, flächendeckend präsent zu sein. Doch in der Fläche erbringt die Deutsche Post den Universaldienst nur auf Kosten der kleinen Agenturbetreiber. Andererseits hätte ein Universaldienstleister Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch die Gesamtheit der Brief-Lizenznehmer. So steht es im Postgesetz. Doch es dürfte zum einen schwierig sein nachzuweisen, dass die Deutsche Post bei ihren Gewinnen nicht in der Lage wäre, den Agenturen in strukturschwachen Gebieten mehr zu zahlen. Zum anderen ist diese theoretische Ausgleichszahlung nur auf den Briefbereich anwendbar, nicht aber auf den Paketbereich – ein Widerspruch in sich, denn der Paketbereich gehört auch zum Universaldienst und ist für die Deutsche Post ebenso umsatzsteuerbefreit. Es liegt also im Postbereich vieles in vielerlei Hinsicht im Argen. Doch würde man sich einmal ausmalen, dass die letzte Wettbewerbshürde gefallen ist und Steuergleichheit besteht, wäre das Problem der strukturschwachen Gebieten und Regionen , dass Problem der kleinen Postagenturen, immer noch nicht gelöst.

Entsprechend der geringeren Bevölkerungsdichte müsste die Deutsche Post höhere Provisionen zahlen, um so die Umsatzdifferenzen ausgleichen. Das gilt für alle Postdienste und für Brief und Paket. Zum anderen heißt dies, dass ohne Engagement der Gemeinden und der Bevölkerung nichts geht. Es müssen Dorfgenossenschaften gegründet und Versorgungsangebote gebündelt werden. In Schleswig-Holstein ist es das Landwirtschaftsministerium, das das Konzept der Marktreffs unterstützt. In der Gegend von Aachen ist es die Privatinitiative DORV und in Baden-Württemberg das KOMM-IN. Es gibt viele Initiativen, die Versorgung strukturschwacher Gebiete zu verbessern. Dazu gehört sicherlich auch der Kombi-Bus der Uckermark, über den schon berichtet wurde. Im Hintergrund steht der grundgesetzliche Anspruch auf Daseinsvorsorge (für Post und Telekommunikation ist es Art 87 f Grundgesetz). Und diesem muss der Staat nachkommen und eine Versorgung auf dem Dorf oder im öden Stadtteil ermöglichen. Es ist offen, wer dafür die Kosten trägt. Der Staat setzt derzeit auf die Deutsche Post, indem er ihr Wettbewerbsvorteile verschafft. Daseinsvorsorge ist aber nur durchführbar, wenn die Deutsche Post dafür auch zahlt. Agenturen und Kioske müssen wettbewerbsfähig sein in dem Sinne, dass mehr als die Kosten gedeckt werden. Die Deutsche Post sollte auch die Kosten tragen, die der Vorteil eines Universaldienstes mit sich bringt und sie nicht auf kleine Geschäftsleute abwälzen.

Rudolf Pfeiffer

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