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Koalitionsvertrag - Was steht für die KEP Branche drin

Der Koalitionsvertrag steht. Vorausgesetzt die Parteien bestätigen ihn, tritt er noch dieses Jahr in Kraft. Wenig überraschend sind die Formulierungen im Vertrag relativ offen und eher unverbindlich gehalten. Trotzdem gibt er erste Einsichten in die Regierungstätigkeit der kommenden Jahre und es lassen sich Einschätzungen zu den Themen Güterverkehr, Postgesetz, Infrastruktur, Autoverkehr, Verkehrsordnung, Klimaschutz, MIndestlohn, Mini- und Midijobs ableiten.

Der neue Verkehrsminister wird mit Volker Wissing von der FDP gestellt. Die FDP präsentiert sich als mittelstandsfreundliche Partei. Das sind zumindest gute Voraussetzungen für die Relevanz unserer Themen. (update 28.11. Am Tag nach seiner Nominierung schlug Wissing eine Senkung der Spritpreise vor, indem die Energiesteuern reduziert würden und an diesem Wochenende konstatiert er laut Bild Zeitung »Die FDP wird dafür Sorge tragen, dass höhere Energiesteuern auf Dieselkraftstoffe durch geringere Kfz-Steuern ausgeglichen werden«. Er warnt vor zusätzlichen Belastungen für die Fahrer von Dieselfahrzeugen auch bei Lieferdiensten.)

BdKEP HANDLUNGSSCHWERPUNKTE IN DER KURIER-, EXPRESS-, PAKET UND POSTBRANCHE FÜR DIE 20. LEGISLATURPERIODE


Güterverkehr

"Wir unterstützen regionale Güterverkehrskonzepte, fördern emissionsfreie Stadtlogis1k wie Ladezonen und Logistik-Hubs. ... Die Kontrollbehörden werden wir stärken und bessere Sozialstandards und Arbeitsbedingungen durchsetzen. ... Wir werden dem Fachkräftemangel entgegenwirken, Qualifizierung modernisieren und Bürokratie abbauen."

Auffallend ist der Focus auf regionale Güterverkehrskonzepte gleich im ersten Satz. Das verspricht zusätzlichen politischen Schub für Citylogistikthemen. Allerdings hat hier der Bund nur begrenzten Spielraum, viele Entscheidungen liegen bei den Ländern und Kommunen. Wir werden darauf hinarbeiten, dass die STVO besonders hinsichtlich der Lieferzonenschilder erweitert wird. Mehr dazu im Themenbereich Verkehrsordnung. Die Stärkung der Kontrollbehörden begrüßen wir sehr. So wird unlauterer Wettbewerb verhindert. Im Kontext des allgemeinen Personalmangels wird das jedoch keine leichte Aufgabe.


Postgesetz

"Das Postgesetz wollen wir novellieren und dabei sozial-ökologische Standards weiterentwickeln sowie den fairen Weibewerb stärken. Wir nutzen das Bundesfinanzierungsgremium, um regelmäßig zu überprüfen, ob die mit der Beteiligung verfolgten Ziele auch erreicht werden und ob sie noch zur öffentlichen Daseinsvorsorge benötigt werden."

Das Thema wurde im letzten Koalitionsvertrag so formuliert. "Die Digitalisierung hat zu gravierenden Veränderungen auf den klassischen Postdienstleistungsmärkten geführt. Daher werden wir die bestehenden Regulierungen überprüfen und vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen anpassen. Unser Ziel ist es, weiterhin eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und er- schwingliche Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Es gilt, die Qualität und die Effizienz auf den Postdienstleistungsmärkten zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und zu erhöhen."

Trotz eines guten Entwurfs sind hier nur zaghafte kleine Anpassungen herausgekommen. Das Wirtschaftsministerium hat sich für DPAG freundlichere Regelungen und gegen mehr Wettbewerb entschieden. Wie sich das nun grün geführte Ministerium entscheidet ist offen. Die Deutsche Post hat auch hier ein Ass im Ärmel, der Ehemann von Frau Baerbock arbeitet(e?) bei der Post als Interessenvertreter. Mutmaßlich will er jedoch diese Arbeit ruhen lassen. Insgesamt scheint weniger Optimismus angebracht als bei dem zuvor CDU geführten Ministerium.Die Position des Finanzminsteriums bezüglich des Verkaufs der staatlichen Anteile bleibt abzuwarten.


Infrastruktur

"Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Wir werden die Mehreinnahmen für Mobilität einsetzen."

Hier bestätigen sich die bereits bekannten Kostensteigerungen, wichtig ist das Thema Doppelbelastung. Diese sollen auch für Unternehmen und nicht nur bei Verbrauchern ausgeschlossen sein.

"Die Investitonen in die Verkehrsinfrastruktur müssen weiter erhöht und langfristig abgesichert werden. Dabei wollen wir erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investieren, um prioritär Projekte eines Deutschlandtaktes umzusetzen. Bei den Bundesfernstraßen wollen wir einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung legen, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerke. Dazu werden wir den Anteil der Erhaltungsmittel bis 2025 bei wachsendem Etat schrittweise erhöhen."

Der Vorrang der Schiene wird maßgeblich Auswirkungen auf langen Strecken haben. Die Citylogistik benötigt auf absehbare Zeit vom Nutzfahrzeueg bis zum Lastenrad die Strasse. Der Fokus auf Erhalt und Sanierung ist zu begrüßen. Neben den Finanzmitteln muß das auch die Dauer der Planungs- und Umsetzungsprozesse betreffen.


Autoverkehr

"Wir werden den Transformationsprozess der deutschen Automobilindustrie vor dem Hintergrund von Digitalisierung und Dekarbonisierung unterstützen. Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen werden wir darauf ausrichten, dass Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 ist. Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen – entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus. Außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte setzen wir uns dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können. Wir setzen uns für die Verabschiedung einer ambitionierten und umsetzbaren Schadstoffnorm EURO 7 ein und werden dabei Wertschöpfung und Arbeitsplätze berücksichtigen."

Erwartungsgemäß wird das Thema Elektromobilität forciert. Im Vertrag wird zwar nur auf die PKW verwiesen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es auch ambitionierte Ziele für Nutzfahrzeuge geben wird, zumal auf der KEP Branche ein starker öffentlicher Fokus liegt.


Verkehrsordnung

"Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Wir wollen eine Öffnung für digitale Anwendungen wie digitale Parkraumkontrolle. In Umsetzung der Vision Zero werden wir das Verkehrssicherheitsprogramm weiterentwickeln. Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben."

Die Weiterentwicklung der Verkehrsordnung soll den Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnen. Das bedeutet, der oft regionale tätige KEP Mittelstand ist zukünftig gefordert, sich mehr in die Entscheidungsfindung vor Ort einzubringen. Nur so wird es gelingen, dass unsere Bedürfnisse berücksichtig werden. Der Bundesverband kann hier unterstützen, jedoch muß die Netzwerkarbeit vor Ort maßgeblich durch die Mitglieder geleistet werden.

Die digitale Parkraumkontrolle könnte dabei helfen, Lieferzonen bessser verfügbar zu machen. Die Frage des Tempolimits ist nur für einen kleinen Teil der KEP Dienste relevant.


Klimaschutz

"Wir werden ein Klimaschutzsofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen und Vorhaben bis Ende 2022 auf den Weg bringen und abschließen."

Das ist ein zeitlich ambitioniertes und inhaltlich noch ungenaues Ziel. Hier wird sich der Verband auf Bundesebene im Interesse der mittelständischen KEP Branche einbringen.


Mindestlohn

"Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden."

Ein Frist für diesn Schritt ist nicht genannt. Wir gehen jedoch von einer möglichst zügigen Umsetzung aus und rechnen mit der Umsetzung Ende '22/ Anfang '23.

Der BdKEP unterstützt die in der Mindestlohnkommission abgestimmte Höhe des Mindestlohns. Die Arbeit dieses Gremiums darf jedoch nicht durch die Meinungsbildung der politischen Parteien ersetzt werden. Mit diesem Schritt besteht das Risiko einer dauerhaften Schwächung der Mindestlohnkommission. Die Politik könnte auch in Zukunft bei Bedarf deren Arbeit übernehmen.

Eine Steigerung auf 12 € bedeutet für Teile der KEP Branche eine Lohnsteigerung von 25%. Diese Steigerung wird einerseits durch Effizienzsteigerungen aufgefangen werden aber auch andererseits Preiserhöhungen verursachen. Der Verband positioniert sich dahingehend, dass in Anbetracht der Entwicklungen der Lebenshaltungskosten 12 € angemessen ist.

Damit bei diesem dann stark steigenden Mindestlohn in der KEP Branche jedoch nicht die ehrlichen Unternehmer*innen die Dummen sind, müssen entsprechende Kontrollen und Sanktionen bei Konzernen, im Mittelstand sowie bei Plattformanbietern wirksam umgesetzt werden. Der Abbau von immer noch vorhandenen Privilegien der Deutschen Post AG verbunden mit der Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur gibt dem Mittelstand mehr Spielräume, sich auf den zu erwartenden Mindestlohn einzustellen.

Mitglieder haben dem Verband signalisiert, dass Services oder Arbeiten, die zum neuen gesetzlichen Mindestlohn nicht mehr finanziert werden können und für die es keine Möglichkeiten gibt die Preise zu erhöhen oder die Effizienz zu steigern, dann eingestellt werden. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass gering qualifizierte Mitarbeiter*innen schwerer eine Job finden, da die erbrachte Leistung u.U. nicht in dieser Höhe vergütet werden kann.


Mini- und Midijobs

"Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midi-Job Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs werden wir stärker kontrollieren."

Besonders die angestrebte Kopplung der Minijobverdienstgrenze an 10 Stunden pro Woche ist sehr zu begrüßen. Wir freuen uns über Eure/ Ihre Meinungen zum Koalitionsvertrag support@bdkep.de und zu den Positionen, die der Verband vertreten sollte.

Koalitionsvertrag 2021-25 Download

Koalitionsvertrag_2021-2025 (1).pdf (1,5 MiB)

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