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Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsges
Streitbeilegungsstellen im Europäischen Wirtschaftsraum.
Durch eine im Zuge des Gesetzgebungsvorhabens vorgenommene Anpassung des Postgesetzes werden die Verfahren der
Schlichtungsstelle Post ab sofort gebührenfrei durchgeführt.
Im Postgesetz wurde außerdem eine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass einer Schlichtungsordnung verankert. Diese Schlichtungsordnung Post (SchliO-Post) wurde am 6. April 2016 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und ist am 7.4.2016 in Kraft getreten.
Das VSBG verpflichtet Unternehmen zu bestimmten Informationspflichten im Hinblick auf die Teilnahme am Schlichtungsverfahren auferlegt. Diese Vorschriften (§§ 36, 37 VSBG) treten am 1. Februar 2017 in Kraft.
Der BdKEP informiert dazu in den kommenden Wochen, wie KEP-Unternehmen dieser Verpflichtung nachkommen können.
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