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Subunternehmerbefragung der BNetzA

In den letzten Tagen haben Sie wahrscheinlich einen Fragebogen der BNetzA zur Subunternehmerbefragung 2014 bekommen. Die Bundesnetzagentur kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach, sich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ( vgl. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 PostG) bei Subunternehmern im lizenzierten Postbereich zu informieren. Dazu wurden Unternehmer mit einem Schreiben vom 06.11.2014 angeschrieben und zur Mitwirkung aufgefordert. Diesem Schreiben ist ein Fragebogen beigefügt, der bis zum 10.12.2014 beantwortet werden muss. Im Schreiben an die Unternehmer ist ein Link auf die Homepage der BNetzA enthalten www.bundesnetzagentur.de/aao2014. Dort ist der Fragebogen in elektronischer Form hinterlegt. Die BNetzA freut sich sehr, wenn Sie den Fragebogen elektronisch und nicht in Papierform beantworten! Die BNetzA bittet im Sinne eines qualitativ hochwertigen Ergebnisses darum, dass der der Fragebogen von möglichst vielen Unternehmen beantwortet wird. Grundsätzlich ist es sogar so, dass die Angeschriebenen zum Ausfüllen des Fragebogens gesetzlich verpflichtet sind. Die Ergebnisse der Umfrage fließen in die Arbeit der BNetzA ein.

Bei uns gab es inzwischen schon Nachfragen dazu, wie zu verfahren ist, wenn Sie keine Leistungen zum Thema Briefbeförderung anbieten. Bitte füllen Sie dann das erste Feld mit der lfd. Nummer aus und vermerken unter Bemerkungen, dass Sie keine Briefe befördern.

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