Fit for 55 - Europäische Klimagesetzgebung
Mit dem europäischen Klimagesetz wird die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder arbeiten an neuen Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
Regelwerk
EHS Emissionshandelssystem I bis 2027(englisch ETSI) für leichte Nutzfahrzeuge und PKW:
Die EU-Verordnung zum Emissionshandelssystem bezieht sich auf die Reduktionen von CO2-Emissionen bei leichten Nutzfahrzeugen (Transportern) und PKWs. In diesem Kontext führte Deutschland 2021 das Brennstoffemissionshandelsgesetz und eine fixe CO2 Steuer pro Liter Kraftstoff ein. Daraus folgte, dass bis heute beispielsweise für eine Zustellfahrt von 100 Kilometern, 1,12 Euro CO2 Steuer im Tankpreis inkludiert sind (inklusive Mehrwertsteuer). Das entspricht 30 Euro pro Tonne CO2-Emission. 2025 steigt die CO2 Steuer demnach auf 45 Euro pro Tonne. Dann sind für 100 Kilometer Strecke1,44 Euro CO2 Steuer im Tankpreis inkludiert. 2026 wird der Fixpreis pro Tonne CO2, durch einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne ersetzt. Der jeweils konkrete Preis entsteht über die Versteigerung von sogenannten Emissionszertifikaten. Maximal sind das 2,08 Euro, die in den Tankpreis für 100 Kilometer Fahrstrecke inkludiert sind. Ab 2027 soll dann das neue Emissionshandelssystem eingeführt werden (EU ETS II). Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Beispielsweise beträgt die CO2-Steuer in Schweden 110 Euro pro Tonne, während Polen 0,10 Euro pro Tonne verrechnet.
Reform des Emissionshandelssystem des EU-Parlament:
Ein hilfreiche Darrstellung zur CO2-Steuer:
https://barmalgas.de/blog/co2-steuer-in-deutschland-ab-2021/
EHS Emissionshandelssystem II ab 2027 (englisch EU ETS II ) für leichte Nutzfahrzeuge und PKW:
Die EU-Verordnung zum Emissionshandelssystem bezieht sich weiterhin auf die Reduktionen von CO2-Emissionen bei leichten Nutzfahrzeugen (Transportern) und PKWs. Es existieren aktuell drei Szenarien, wie das EU ETS II ab 2027 umgesetzt werden soll. Zu Beginn wird es einen 45 Euro Preisdeckel für die Emissionszertifikate geben. Droht dieser Deckelung eine Überschreitung, so kann der Markt mit bis zu 20 Millionen zusätzlichen Emissionszertifikaten geflutet werden. Ab 2029 soll sich der Emissionshandel im Verkehr, an dem Emissionshandel der Industrie orientieren bei dem die Tonne CO2-Emission bei 100 Euro liegt. 2030 und 2040 wird die Bepreisung der CO2-Emission weiter erhöht, um die EU-Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Somit liegen wir ab 2030 bei um die 200 Euro pro Tonne CO2- Emission und 2040 bei um die 300 Euro pro Tonne CO2-Emission.
- Ab 2027: 45 Euro Deckel bei einer Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 1,44 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.
- Ab 2029: Um die 100 Euro für eine Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 3,20 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.
- Ab 2030: Um die 200 Euro für eine Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 6,40 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.
- Ab 2040: Um die 300 Euro für eine Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 9,60 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.
ETS Europäisches Parlament:
Hilfreiche Darstellung über Preissteigerung der CO2-Steuer:
EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR):
Die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) regelt die Anzahl und Abstände von öffentlichen Ladestationen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie PKWs. Zudem wird unter anderem die Infrastruktur für Wasserstoff und Erdgas festgelegt. In der KEP-Branche zeichnet sich eher die exklusive Nutzung eigener, nicht öffentlicher Ladestationen ab. So ist sichergestellt, dass der Ladevorgang jederzeit gewährleistet ist. Deshalb ist diese Verordnung nur für KEP Unternehmen relevant, die auch öffentliche Ladeinfrastruktur nutzen.
Juli 2021 erstmals vorgestellt
- März 2023 trat die AFIR-Verordnung in Kraft.
Ausbauplan öffentliche Ladsäulen in der EU:
2025 1 Million – entlang wichtigster Autobahnen alle 60km Schnellladesäulen und alle 150km Wasserstofftankstellen.
2030 3,5 Million
2040 11,4 Million
2050 16,3 Million
Gesetzgebung abgeschlossen
AFIR-Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52021PC0559
Bewertung des Gesetzesvorschlag AFIR:
https://theicct.org/wp-content/uploads/2022/03/eur-ldv-hdv-eine-bewertung-des-eu-gesetzesvorschlags-zum-aufbau-der-infrastruktur-für-alternative-kraftstoffe-afir-mar22.pdf
Zeitstrahl
Legende
AFIR
EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
EHS
Emissionshandelssystem I & II bis 2027 für leichte Nutzfahrzeuge und PKW
RED II
EU-Richtlinien für erneuerbare Energien
Clean Vehicles Directive
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
Reduktion CO2 Emission
EU-Taxonomieverordnung
Einheitliche Kriterien zur Bewertung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten
EU-Lastenverteilungsverordnung
Senkung der Treibhausgasemission den Sektoren Straßenverkehr, Landwirtschaft, Gebäude, Kleingewerbe und Abfall bis 2030 um 40%