Fit for 55 - Europäische Klimagesetzgebung


 

 

Mit dem europäischen Klimagesetz wird die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder arbeiten an neuen Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.

 


 

Regelwerk

   EHS Emissionshandelssystem I bis 2027(englisch ETSI) für leichte Nutzfahrzeuge und PKW:

Die EU-Verordnung zum Emissionshandelssystem bezieht sich auf die Reduktionen von CO2-Emissionen bei leichten Nutzfahrzeugen (Transportern) und PKWs. In diesem Kontext führte Deutschland 2021 das Brennstoffemissionshandelsgesetz und eine fixe CO2 Steuer pro Liter Kraftstoff ein. Daraus folgte, dass bis heute beispielsweise für eine Zustellfahrt von 100 Kilometern, 1,12 Euro CO2 Steuer im Tankpreis inkludiert sind (inklusive Mehrwertsteuer). Das entspricht 30 Euro pro Tonne CO2-Emission. 2025 steigt die CO2 Steuer demnach auf 45 Euro pro Tonne. Dann sind für 100 Kilometer Strecke1,44 Euro CO2 Steuer im Tankpreis inkludiert. 2026 wird der Fixpreis pro Tonne CO2, durch einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne ersetzt. Der jeweils konkrete Preis entsteht über die Versteigerung von sogenannten Emissionszertifikaten. Maximal sind das 2,08 Euro, die in den Tankpreis für 100 Kilometer Fahrstrecke inkludiert sind. Ab 2027 soll dann das neue Emissionshandelssystem eingeführt werden (EU ETS II). Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Beispielsweise beträgt die CO2-Steuer in Schweden 110 Euro pro Tonne, während Polen 0,10 Euro pro Tonne verrechnet.

Reform des Emissionshandelssystem des EU-Parlament:

   https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/priorities/klimawandel/20170213STO62208/reform-des-emissionshandels-systems-der-eu

Ein hilfreiche Darrstellung zur CO2-Steuer:

   https://barmalgas.de/blog/co2-steuer-in-deutschland-ab-2021/

 

   EHS Emissionshandelssystem II ab 2027 (englisch EU ETS II ) für leichte Nutzfahrzeuge und PKW:

Die EU-Verordnung zum Emissionshandelssystem bezieht sich weiterhin auf die Reduktionen von CO2-Emissionen bei leichten Nutzfahrzeugen (Transportern) und PKWs. Es existieren aktuell drei Szenarien, wie das EU ETS II ab 2027 umgesetzt werden soll. Zu Beginn wird es einen 45 Euro Preisdeckel für die Emissionszertifikate geben. Droht dieser Deckelung eine Überschreitung, so kann der Markt mit bis zu 20 Millionen zusätzlichen Emissionszertifikaten geflutet werden. Ab 2029 soll sich der Emissionshandel im Verkehr, an dem Emissionshandel der Industrie orientieren bei dem die Tonne CO2-Emission bei 100 Euro liegt. 2030 und 2040 wird die Bepreisung der CO2-Emission weiter erhöht, um die EU-Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Somit liegen wir ab 2030 bei um die 200 Euro pro Tonne CO2- Emission und 2040 bei um die 300 Euro pro Tonne CO2-Emission.

  • Ab 2027: 45 Euro Deckel bei einer Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 1,44 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.
  • Ab 2029: Um die 100 Euro für eine Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 3,20 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.
  • Ab 2030: Um die 200 Euro für eine Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 6,40 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.
  • Ab 2040: Um die 300 Euro für eine Tonne CO2-Emission. Zustellstrecke von 100km = 9,60 Euro CO2-Steuer im Tankpreis inkludiert.

 

ETS Europäisches Parlament:

   https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20221212IPR64527/klimaschutz-einigung-uber-ehrgeizigeren-eu-emissionshandel-ets

Hilfreiche Darstellung über Preissteigerung der CO2-Steuer:

   https://www.spiegel.de/wirtschaft/so-teuer-werden-heizen-und-autofahren-bei-hoeheren-co2-preisen-a-d167edaf-4a54-4329-90d7-3cde61b84bb5

 


 

   EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR):

 

Die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) regelt die Anzahl und Abstände von öffentlichen Ladestationen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie PKWs. Zudem wird unter anderem die Infrastruktur für Wasserstoff und Erdgas festgelegt. In der KEP-Branche zeichnet sich eher die exklusive Nutzung eigener, nicht öffentlicher Ladestationen ab. So ist sichergestellt, dass der Ladevorgang jederzeit gewährleistet ist. Deshalb ist diese Verordnung nur für KEP Unternehmen relevant, die auch öffentliche Ladeinfrastruktur nutzen.

 

Juli 2021 erstmals vorgestellt

  1. März 2023 trat die AFIR-Verordnung in Kraft.

Ausbauplan öffentliche Ladsäulen in der EU:

2025 1 Million – entlang wichtigster Autobahnen alle 60km Schnellladesäulen und alle 150km Wasserstofftankstellen.

2030 3,5 Million

2040 11,4 Million

2050 16,3 Million

Gesetzgebung abgeschlossen

 

 

 

AFIR-Verordnung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52021PC0559

 

Bewertung des Gesetzesvorschlag AFIR:

https://theicct.org/wp-content/uploads/2022/03/eur-ldv-hdv-eine-bewertung-des-eu-gesetzesvorschlags-zum-aufbau-der-infrastruktur-für-alternative-kraftstoffe-afir-mar22.pdf

 


 

Zeitstrahl

 

 

2017

 
   

JAN 2017


EEG verabschiedet
     

JUN 2019


EU-Clean-Vehicle-Directive Richtlinien verö?entlicht
     

JAN 2020


Verordnung zur Verminderung der CO2-Emissionen verabschiedet
     

JAN 2021


Emissionshandelgesetz und ?xe CO2-Steuer wird eingeführt

JUL 2021


EU-Richtlinien überarbeitet

AUG 2021


Saubere-Fahrzeug-Beschaffungs-Gesetz in DE verabschiedet
     

JAN
2022


EU-Taxonomieverordnung verabschiedet

OKT 2022


AFIR-Verordnung verabschiedet

DEZ 2022


Lastenverteilungs-verordnung verabschiedet
     

JAN 2025


Reduktion von 15% CO2-Emission für LNF

JAN 2025


CO2-Steuer steigt auf 45€ pro Tonne CO2-Emission DE

JAN 2025


1 Million ö?entliche Ladesäulen in der EU
     

JAN 2026


Der Fixpreis wird durch einen Preiskorridor von 55 bis 65€ pro Tonne CO2 ersetzt und entsteht
konkret durch Emissionszerti?kate DE
     

JAN 2027


Die Emissionszerti?katen richtet sich nach Angebot und Nachfrage,
sind jedoch auf 45 Euro für eine Tonne CO2-Emission gedeckelt
     

JAN 2030


Verbrauch durch erneuerbare Energien um 40% steigen

JAN 2030


3,5 Million ö?entliche Ladesäulen in der EU

JAN 2030


Reduktion von 50% CO2-Emission für LNF

DEZ 2030


38,5% feste Quote für Bescha?ung sauberer leichter NutzfahrzeugeF
     

JAN 2040

Emissionshandelgesetz und ?xe CO2-Steuer wird eingeführt

JAN 2021

Emissionshandelgesetz und ?xe CO2-Steuer wird eingeführt

JAN 2021

Emissionshandelgesetz und ?xe CO2-Steuer wird eingeführt

JAN 2021

Emissionshandelgesetz und ?xe CO2-Steuer wird eingeführt

Legende

AFIR
EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

EHS
Emissionshandelssystem I & II bis 2027 für leichte Nutzfahrzeuge und PKW

RED II
EU-Richtlinien für erneuerbare Energien

Clean Vehicles Directive
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Reduktion CO2 Emission

EU-Taxonomieverordnung
Einheitliche Kriterien zur Bewertung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten

EU-Lastenverteilungsverordnung
Senkung der Treibhausgasemission den Sektoren Straßenverkehr, Landwirtschaft, Gebäude, Kleingewerbe und Abfall bis 2030 um 40%