Frage 4
Welche Prioritäten setzt ihre Partei bei der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie sowie der CSRD?
Während der Verhandlungen zur europäischen Lieferkettenrichtlinie haben wir uns dafür eingesetzt, die Kompatibilität mit der CSRD zu gewährleisten und eine Dopplung von Berichtspflichten zu vermeiden. Gleichzeitig muss eine effektive Umsetzung ein echtes Mehr an Schutz für Menschen und Umwelt vor Ausbeutung weltweit bedeuten, inklusive des Zugangs zur Justiz für Opfer weltweit und einer stärkeren Einbindung von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisation bei der Bekämpfung von Missständen.
CDU und CSU kritisieren seit längerer Zeit die bürokratische Belastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen infolge des EU-Lieferkettengesetzes. Daher lehnen wir das Gesetz ab. Es sollte zumindest bürokratiearm umgesetzt werden. Um kleine und mittlere Unternehmen nicht übermäßig zu belasten, sollte das nationale Lieferkettengesetz bis zum Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie und bis zu dessen Ersetzung durch das Umsetzungsgesetz der EU-Lieferkettenrichtlinie vollständig ausgesetzt werden.
Bei der Umsetzung der CSRD und des europäischen Lieferkettengesetzes ist es wichtig darauf zu achten, dass es einen sinnvollen Übergang vom deutschen Lieferkettengesetz in die europäischen Gesetze gibt - vor allem bei den veränderten Berichtspflichten. Wir wollen sicherstellen, dass Unternehmen sich nicht in einem Wust von unterschiedlichen Systemen verirren und gleichzeitig die inhaltlichen Rahmenpunkte der Gesetze erfüllen. Auch ist es für uns wesentlich, dass der risikobasierte Ansatz auch wirklich so umgesetzt wird, damit Unternehmen dort hinschauen, wo die Gefahr einer Verletzung der Menschenrechte oder Zerstörung der Umwelt am höchsten ist und sie nicht in sinnlosen Checklisten untergehen. Weiterhin werden wir darauf achten, dass die Umsetzung auf dem EU-Binnenmarkt möglichst homogen verläuft. Zum Schluss ist es uns wichtig, dass bei der Umsetzung mögliche Unklarheiten bereinigt werden, damit Unternehmen möglichst viel Rechtssicherheit haben.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine praktikable Umsetzung der europäischen Lieferketten-Richtlinie ein, die insbesondere den deutschen Mittelstand nicht überfordert, bürokratiearm ist und Wachstumspotenziale nicht konterkariert. Hierfür ist es erforderlich sämtliche Spielräume zu eruieren, die eine unverhältnismäßige und praxisferne Belastung für die Wirtschaft verhindert. Daher sollte das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bis zum Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ausgesetzt werden.
Die Linke setzt sich für ein effektives europäisches Lieferkettengesetz ein, das wirksam gegen Kinderarbeit, Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vorgeht und klare Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorschreibt. Auch eine ausführliche Nachhaltigkeitsberichterstattung kann helfen soziale und ökologische Standards zu verbessern. Ein starkes Lieferkettengesetz hilft auch europäischen Unternehmen Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Unternehmen auszugleichen, die durch die Verletzung von Sozial- und Umweltstandards ihre Kosten senken.
Das EU-Lieferkettengesetz muss sowohl ökologische als auch sozial hohe Standards vorschreiben. Der Import von Gütern in die EU, die diese Standards verletzen, muss grundsätzlich verboten werden und auf alle Unternehmen ausgedehnt werden, die der Pflicht zur Finanzberichterstattung unterworfen sind. Die Beweislast muss beim Unternehmen liegen, um nachzuweisen, ob es verantwortlich gehandelt hat oder nicht.