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Smart Tacho, Kontrolle und faire Wettbewerbsbedingungen: Was der DAKO Kompass in Jena gezeigt hat

 

Der BdKEP war am 09.03.26 zu Gast beim hochkarätigen Fachforum "DAKO Kompass: Smart Tacho Version 2" in Jena – ein Tag voller praxisnaher Einblicke, regulatorischer Tiefe und offener Diskussionen vor beeindruckender Kulisse.

 

Teilnehmer des DAKO Kompass Fachforums in Jena verfolgen einen Vortrag zum Smart Tachograph Version 2, März 2026

Teilnehmer des DAKO Kompass Fachforums in Jena verfolgen einen Vortrag von Klaus Dieter Bugiel – fox Courier Leipzig

 

Mehr als ein Kontrollgerät: Warum der Tachograph zählt

Der Tachograph wird immer wieder als bürokratisches Übel wahrgenommen – ein Gerät, das vor allem Aufwand erzeugt. Das Fachforum in Jena hat den eigentlichen Zweck herausgestellt: Der Fahrtenschreiber wurde eingeführt, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Fahrpersonal zu sichern. Wer ihn umgeht oder manipuliert, verschafft sich einen illegalen Vorteil – auf Kosten regelkonformer Unternehmen und ihrer Beschäftigten.

Dieser Zusammenhang zog sich wie ein roter Faden durch den gesamten Tag: Compliance ist kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für fairen Wettbewerb in der Transportbranche.

 

Wo europäische und deutsche Regelwerke aufeinandertreffen

Besonders lebhaft wurde die Komplexität des regulatorischen Umfelds diskutiert. Das Zusammenspiel verschiedener Rechtsebenen birgt in der Praxis erhebliche Fallstricke – und öffnet teils ungewollt Schlupflöcher.

 

2,5 Tonnen vs. 2,8 Tonnen: Zwei Gewichtsgrenzen, eine Branche

Deutschland und die EU nutzen unterschiedliche Gewichtsgrenzen in ihren Regelwerken. National gilt laut Fahrpersonalverordnung (FPersV) eine Aufzeichnungspflicht ab 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse – entweder per Tachograph oder per Tageskontrollblatt. Die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 hingegen bezieht sich ab 1.7. auf Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Erarbeitet werden muss, welche Auswirkungen es hat, wenn Fahrende wechselnd mit einem 2,5 t Fahrzeug international fahren und dann wieder national. Für Unternehmen, die sowohl national als auch international operieren, entsteht daraus ein schwer navigierbares Regelgeflecht.

 

Arbeitszeitgesetz vs. Lenk- und Ruhezeiten: Zwei Regelwerke, eine Realität

Sowohl das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als auch die europäischen Lenk- und Ruhezeitvorschriften gelten für Berufskraftfahrer – aber nicht immer gleichzeitig und nicht immer für dieselben Fahrten. Während die EU-Verordnung klare Lenkzeitobergrenzen (max. 9 Stunden täglich, bis zu 10 Stunden zweimal pro Woche) und Ruhezeitvorschriften (mindestens 11 Stunden täglich) festlegt, erfasst das ArbZG die gesamte Arbeitszeit inklusive Be- und Entladezeiten, Wartezeiten und anderer Tätigkeiten. Was beispielsweise nach dem Arbeitszeitgesetz regelkonform ist, muss nach den Vorgaben für Lenk- und Ruhezeiten nicht gleichzeitig auch regelkonform sein.

 

Folie DAKO Kompass 2026: Vergleichstabelle zulässiger Pausenvariationen nach EU-Verordnung 561/2006 (Güterverkehr) und deutschem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Nur die Varianten 15+30 und 45 Minuten erfüllen beide Regelwerke gleichzeitig.

Quelle: Berichte aus der Praxis von Mirko Zaruba (EDEKA) - DAKO Kompass - Smart Tacho Version 2

 

Nationale vs. internationale Fahrten 2,5 t – 3,5 t : Grenzübertritt mit Konsequenzen

Wer mit dem Kleintransporter die Grenze überquert, wechselt in eine andere regulatorische Liga – oft ohne es zu wissen. Bei rein nationalen Fahrten gelten in Deutschland bislang andere, teils weniger strenge Vorschriften. Sobald jedoch ein Grenzübertritt erfolgt, greifen die EU-Sozialvorschriften ohne Ausnahme und mit ihnen teils schmerzhafte Sanktionsmechanismen.

 

Die Grauzone Heimfahrt: Privatfahrt oder Lenkzeit?

Eine der lebendigsten Diskussionen des Tages drehte sich um eine scheinbar simple Frage: Was passiert, wenn ein Mitarbeitender mit dem Kleintransporter abends nach Hause fahren und morgens wieder zur Betriebsstätte zurück – und wie wird diese Fahrt im Tachographen erfasst?

Grundsätzlich kann der Fahrer am Tachographen manuell auf Privatfahrt (Out-of-Scope) umschalten. In diesem Modus zeichnet das Gerät die Fahrt auf, wertet sie jedoch nicht als Lenkzeit im Sinne der EU-Sozialvorschriften. Vergisst der Fahrer die Umstellung, wird die Heimfahrt automatisch als Lenkzeit erfasst – mit direkten Auswirkungen auf die verbleibende Tageslenkzeit und die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit.

Doch hier liegt eine heikle Grauzone: Der Smart Tachograph Version 2 erfasst automatisch GPS-Positionen – unter anderem beim Start und Ende des Arbeitstages sowie alle drei Fahrstunden. Wie Kontrollbehörden im In- und Ausland tägliche Privatfahrten zwischen Betriebsstätte und Privatadresse zukünftig bewerten ist offen.

 

Einblick in die Kontrollpraxis: Thüringen als Beispiel

Torsten Schenk von der Autobahnpolizeiinspektion Thüringen und Jessica Passeck vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz gaben seltene und wertvolle Einblicke in die tägliche Kontrollpraxis. Besonders eindrücklich waren die Schilderung über praktische Kontrollen und den Umgang mit den Ergebnissen.

Deutlich wurde: Kontrolle und Umgehung befinden sich in einem permanenten Katz-und-Maus-Spiel. Die Behörden rüsten technisch und methodisch auf – gleichzeitig werden Manipulationsversuche raffinierter. Durch die DSRC-Technologie des Smart Tacho 2 können Kontrolleure heute Daten aus fahrenden Fahrzeugen auslesen, ohne diese anhalten zu müssen. Das verändert die Kontrollpraxis grundlegend und erhöht das Entdeckungsrisiko für Verstöße erheblich.

Besonders hat mich die Meinung zu digitalen Dokumenten und Aufzeichnung von Arbeitszeiten per App überrascht: Digitale Dokumente und Dokumentation eröffnen neue Ansätze zur Manipulation, die laut den Experten zunehmend raffinierter werden und Kontrollbehörden vor neue Herausforderungen stellen. Somit ist das Papierformular noch nicht aus dem Rennen, bevor keine manipulationssicheren Technologien eingesetzt werden.

Ein herzlicher Dank an Torsten Schenk und Jessica Passeck für die Transparenz und die Bereitschaft, an diesem offenen Fachdialog teilzunehmen.

 

Ab 1. Juli 2026: Tachographenpflicht für Kleintransporter im internationalen Verkehr

Ein zentrales Thema des Nachmittags war die bevorstehende Erweiterung der Tachographenpflicht. Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle leichten Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation (Smart Tacho 2, ab DTCO 4.1a) ausgestattet sein.

 

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006, Artikel 2 Absatz 1, ergänzt durch das EU-Mobilitätspaket I (veröffentlicht 31. Juli 2020).

 

Was das konkret bedeutet:

  • Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t im grenzüberschreitenden Einsatz müssen bis zum 1. Juli 2026 mit einem Smart Tacho 2 nachgerüstet werden
  • Die Fahrerkartendaten müssen mindestens alle 28 Tage, Fahrzeugdaten mindestens alle 90 Tage heruntergeladen werden
  • Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.500 € pro Kontrolle geahndet werden – in schweren Fällen drohen Fahrzeugstilllegung oder Entzug der Transportgenehmigung
  • Bei rein nationalen Fahrten gilt weiterhin die bisherige Regelung, es sei denn im Fahrzeug ist ein Tachograf für internationale Fahrten verbaut. Dieser muss dann genutzt werden.

Für viele BdKEP-Mitgliedsunternehmen im Kurier-, Express- und Paketbereich bedeutet das: Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Wer wartet, riskiert Betriebsunterbrechungen und empfindliche Sanktionen.

 

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Praxiserfahrung fox-Courier: Schulung als größte Herausforderung

Klaus-Dieter Bugiel von fox-Courier GmbH teilte seine Erfahrungen bei der Einführung des Tachographen im eigenen Betrieb. Sein zentrales Fazit: Die größte Herausforderung ist nicht die Technik – es sind die Menschen.

Referent Klaus Dieter Bugiel – fox Courier Leipzig – beim DAKO Kompass 2026 in Jena spricht mit Mikrofon vor DAKO-Aufsteller

Klaus Dieter Bugiel – fox Courier Leipzig

Die fehlerfreie Bedienung des Geräts im Arbeitsalltag, das korrekte Stecken der Fahrerkarte, die richtige Einstellung der Betriebsmodi und das Verständnis für die rechtlichen Konsequenzen von Fehlbedienungen – all das erfordert intensive, kontinuierliche Schulung. Besonders bei hoher Mitarbeiterfluktuation oder wenn Fahrzeuge von mehreren Personen genutzt werden, ist das ein dauerhafter Aufwand.

Diese Erfahrung deckt sich mit den Beobachtungen der Kontrollbehörden: Viele Verstöße entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Unwissenheit oder Unachtsamkeit. Das macht Fahrerschulung zu einer zentralen Maßnahme.

 

Fazit des BdKEP: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein

Regelkonformität und fairer Wettbewerb sind kein Selbstläufer – sie erfordern aktives Monitoring der sich überlagernden Rechtssysteme, Investitionen in Schulung und Technik sowie den kontinuierlichen Dialog mit Behörden und Verbänden.

Der DAKO-Kompass in Jena hat genau diesen Dialog ermöglicht. Und er hat eines klar gemacht: Wer die Regeln kennt und einhält, verdient es, dass diese Regeln auch für alle anderen gelten. Am Ende des Tages muss der Ehrliche der Gewinner sein – nicht der Dumme.

 

Unser Dank gilt allen Referentinnen und Referenten:

 

  • Dr. Harald Hempel – Chief Compliance and Research Officer, DAKO GmbH
  • Adrian Heuer – MEGA Tierernährung GmbH & Co. KG
  • Sandro Wiechert – United Parcel Service Deutschland S.à.r.l. & Co. OHG
  • Mirko Zaruba – EDEKA
  • Fritz Großart und Sascha Noack – Großart Drive GmbH
  • Torsten Schenk – Autobahnpolizeiinspektion Thüringen
  • Jessica Passeck – Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
  • Johannes Brockmeyer – DocStop e.V.
  • Klaus-Dieter Bugiel – fox-Courier GmbH

 

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Sind Sie betroffen?

Die Regelungen zur Tachografenpflicht und den Sozialvorschriften sind sehr komplex. Wenn Sie tiefergehende Informationen wünschen, informieren Sie sich bei DAKO. Klicken Sie dazu auf folgenden Link: https://www.dako.de/tachopflicht_lcv/ oder kontaktieren Sie den DAKO Kundenservice unter: +49 3641 22778 700 oder per Mail unter ticket@dako.de.

 

Keyvisual DAKO Kompass 2026: Smart Tacho Version 2 – Technik, Rechtsnormen und Alltagsherausforderungen, mit digitalem Tachograph und Veranstaltungsbroschüre vor Sonnenuntergang

 

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