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Subunternehmerketten im EU-Fokus: Was die Parlamentsresolution vom 12. Februar 2026 bedeutet
Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2026 eine Resolution* verabschiedet, die lange Subunternehmerketten und die Rolle von Arbeitsvermittlern ausdrücklich in den Blick nimmt. Für die KEP-Branche, die traditionell stark mit Subunternehmern arbeitet, ist das ein relevantes Signal – auch wenn die endgültige Fassung deutlich moderater ausgefallen ist als ursprünglich diskutiert.
Worum geht es?
Das Europäische Parlament sieht in sehr langen oder komplexen Subunternehmerketten ein wachsendes Risiko: Verantwortlichkeiten können verschleiert werden, die Durchsetzung von Arbeits-, Sozial- und Sicherheitsstandards wird erschwert. Gleichzeitig erkennt die Resolution an, dass Subunternehmerstrukturen für viele Unternehmen – insbesondere KMU – ein legitimes und notwendiges Organisationsmodell sind.
Es geht also nicht um ein pauschales Verbot, sondern um mehr Transparenz, Verantwortlichkeiten und faire Wettbewerbsbedingungen.
Was wurde konkret diskutiert?
Im parlamentarischen Prozess standen zunächst weitreichende Maßnahmen zur Debatte:
- Forderung nach einer Rahmenrichtlinie**
- Begrenzung der Länge von Subunternehmerketten (konkret: maximal zwei Ebenen unterhalb des Hauptauftragnehmers in Hochrisikosektoren)
- Gesamtschuldnerische Haftung entlang der gesamten Kette
- Mehr Transparenz über eingesetzte Subunternehmer
- Stärkere Kontrollen und Datenabgleich zwischen Behörden
- Ein EU-Mindestrahmen für Arbeitsvermittler
- Eine neue Gesetzesinitiative zur Mindestkapazität von Arbeitsinspektoren
Was hat das Parlament tatsächlich beschlossen?
Im Laufe der Beratungen wurde der Ansatz deutlich abgemildert. Die endgültige Fassung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom ursprünglichen Ausschussbericht:
Keine Forderung nach einer Rahmenrichtlinie: Der Ausschuss hatte die Kommission noch explizit aufgefordert, eine verbindliche Richtlinie mit EU-weiter Haftungsregelung zu prüfen. Diese Forderung wurde gestrichen – stattdessen wird allgemein mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht gefordert.
Keine Zwei-Ebenen-Regel: Die konkrete Begrenzung auf zwei Subunternehmerebenen ist aus dem Endtext verschwunden. Es wird lediglich festgestellt, dass lange Ketten eine Herausforderung für Aufsichtsbehörden darstellen.
Abgeschwächter EU-Rahmen für Arbeitsvermittler: Statt einer verbindlichen EU-Richtlinie mit Zulassungspflichten, Haftungsregeln und verschärften Sanktionen für Arbeitsvermittler beschränkt sich die Endfassung nun auf die Empfehlung, bestehende nationale Register auszubauen und interoperabler zu machen.
Keine neue Gesetzesinitiative für Arbeitsinspektoren: Statt einer verpflichtenden Mindestquote fordert der Text nun die bessere Umsetzung bestehender Regeln.
Was bedeutet das für die KEP-Branche?
Kurier-, Express- und Paketdienste arbeiten strukturell häufig mit Subunternehmern – eine mögliche regulatorische Verschärfung würde hier direkt wirken. Konkret könnten zukünftige Regelungen bedeuten:
- Stärkere Verantwortung des Hauptauftragnehmers für das Verhalten seiner Subunternehmer
- Höhere Transparenzanforderungen gegenüber Behörden und Auftraggebern
- Mögliche Begrenzungen der Anzahl zulässiger Subunternehmerstufen
Blick nach vorne: Fair Mobility Package und Quality Jobs Act 2026
Die Diskussion ist damit nicht abgeschlossen. Die EU-Kommission arbeitet parallel an einem sogenannten Fair Mobility Package, das für 2026 angekündigt ist. Es soll unter anderem die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) stärken sowie grenzüberschreitende Behördenkooperation verbessern. Fragen rund um Subunternehmerketten und Arbeitsvermittlung sind bisher nicht offiziell Teil dieses Pakets – könnten aber noch aufgenommen werden. Noch wichtiger für die Subunternehmerfrage dürfte der ebenfalls für Ende 2026 geplante Quality Jobs Act werden: Dieser soll EU-Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern aktualisieren, Subunternehmerketten werden darin bereits in der Gesetzgebungsvorbereitung als explizites Regelungsthema behandelt. Die Parlamentsresolution vom 12. Februar ist damit gewissermaßen die politische Vorarbeit zu diesem Gesetzgebungsvorhaben. Der BdKEP beobachtet diese Entwicklungen aufmerksam und wird berichten, sobald sich konkrete neue Initiativen abzeichnen.
*Einordnung: Was ist eine Parlamentsresolution?
Eine Parlamentsresolution (Entschließung) ist kein Gesetz. Sie kann die Europäische Kommission lediglich unverbindlich auffordern, tätig zu werden. Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht für Gesetzgebung und ist nicht verpflichtet, der Aufforderung zu folgen. Dennoch hat eine Resolution politisches Gewicht – sie signalisiert den politischen Willen des Parlaments und kann den Druck auf die Kommission erhöhen.
**Einordnung: Was ist eine Rahmenrichtlinie?
Eine Rahmenrichtlinie ist ein EU-Gesetzgebungsakt, der allen Mitgliedstaaten verbindliche Mindeststandards vorgibt, ihnen aber Spielraum bei der konkreten Umsetzung in nationales Recht lässt. Sie muss von jedem Mitgliedstaat binnen einer Frist in eigenes Recht überführt werden. Eine Rahmenrichtlinie zu Subunternehmerketten hätte bedeutet: EU-weit einheitliche Haftungsregeln und Transparenzpflichten – für alle 27 Mitgliedstaaten verbindlich. Genau diese Forderung wurde im parlamentarischen Prozess gestrichen.
Der BdKEP wird das Thema weiter verfolgen und seine Mitglieder über relevante Entwicklungen informieren.
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