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BdKEP | 2 Personenzustellung über 23 kg soll verpflichtend werden | neuer Gesetzentwurf

 

Ausschließliche Zustellung von Paketen über 23 kg durch 2 Personen:
Kabinett beschließt überraschend Vorschlag zur Änderung des PostG - Einzel- und Kleinunternehmer bedroht

Heute hat das Bundeskabinett einen Vorschlag zur Änderung des Postgesetzes verabschiedet. Er hat nach Informationen im Gesetzesvorschlag folgende Auswirkungen:

"Mit der gesetzlich vorgesehen obligatorischen Zustellung von Paketen mit einem Einzelgewicht von mehr als 23 Kilogramm durch zwei Personen wird in die Berufsfreiheit eingegriffen. Der Eingriff besteht in der Vorgabe einer bestimmten Form der Zustellung. Diese Vorgabe führt dazu, dass eine Zustellung von Paketen über 23 Kilogramm Gewicht durch Einzelunternehmer ohne Unterstützung weiterer Personen unzulässig ist. Dieser Eingriff bezieht sich nur auf die Zustellung von Paketen über 23 Kilogramm Gewicht."

Das würde aus meiner Sicht neben den Paketdiensten die Kurierdienste erheblich betreffen. Hier müssen wir unbedingt tätig werden, auch wenn der Vorschlag unter dem Risiko steht, nicht mehr durch den Bundestag zu kommen.

 

Das BdKEP - Statement mit Lösungsvorschlag dazu, ich bitte um eure Meinungen und Informationen dazu, idealerweise per Mail.

Zustellung von Paketen über 23 kg durch 2 Personen:
Kabinett beschließt Vorschlag zur Änderung des PostG - Einzel- und Kleinunternehmer - Postgesetz wird zum Spielball im Wahlkampf


Kabinett will Paket-Sendungen über 23 kg stets durch 2 Personen zustellen lassen und das erst Mitte 2024 beschlossene Postgesetz ändern - Ministerien konnten sich bisher nicht auf einen Entwurf zur noch offenen Rechtsverordnung einigen - Nacht-und-Nebel-Aktion ist ein Schlag ins Gesicht besonders der Einzel- und Klein-Unternehmer, die von diesen Entscheidungen betroffen sind. Sie drohen ihre Existenzgrundlage zu verlieren und verdienen eine faire Anhörung und Interessenabwägung.

 

Was ist im Kabinett beschlossen worden?

Heute hat das Kabinett einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Vorschlag für eine Anpassung des Postgesetzes beschlossen. Konkret sieht der Vorschlag vor, dass zukünftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen.

Nach dem aktuell geltenden Postgesetz sind KEP-Unternehmen verpflichtet, bei Paketen über 20 Kilogramm Gewicht dem einzelnen Zusteller ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen oder diese durch 2 Personen zustellen zu lassen. Diese Vorgaben würden mit der Festlegung von Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel in einer Rechtsverordnung gelten.

Das Kabinett will mit dem Vorschlag nun die Grenze auf 23 kg anheben und darüber hinaus den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ausschließen.

 

Gesetzesvorschlag bedroht die Existenz tausender Einzel- und Kleinunternehmer als regionale, nationale und internationale Kuriere

Außerhalb des Marktsegments der klassischen Paketzusteller gibt es auf dem Markt tausende Einzel- und Klein-Unternehmer, die als Kuriere Postsendungen maßgeblich bei gewerblichen Empfängern in der Industrie, Autobranche, Handel und Dienstleistungsanbietern zustellen. Sie könnten zukünftig keine Sendungen über 23 kg mehr zustellen, da sie allein unterwegs sind. Das entzieht ihnen wichtige Teile der Geschäfts- und damit Existenzgrundlage. Der Gesetzgeber muss für diese Beteiligten Lösungen finden, die ihr Geschäftsmodell weiter möglich machen und die Transportketten aufrechterhalten. Auch Kurier-Unternehmen mit einzelnen Angestellten können diese Art der Zustellung nicht umsetzen. Es besteht ein hohes Risiko, dass sie ihr Geschäft aufgeben müssten. Der Einsatz von Hilfsmitteln bei der Zustellung schwerer Sendungen durch eine Person muß deshalb in den folgenden Konstellationen weiterhin erlaubt bleiben.

 

Hilfsmittel für horizontale Transporte, Bewegungen über schiefe Ebenen, mit Fahrstühlen und zwischen einzelnen Stockwerken alternativ zum 2 Personenhandling zulassen

Die Bewegung von Sendungen über 23 kg in der Zustellung mit Hilfsmitteln wie Rollwagen oder Sackkarre muss in den folgenden Fällen weiterhin zulässig sein:

  • horizontale Transporte,
  • Bewegungen über schiefe Ebenen,
  • Vertikale Bewegungen mit Fahrstühlen oder
  • Transporte über Treppen zwischen einzelnen Stockwerken

In diesen Konstellationen sind die benannten Hilfsmittel sowohl geeignet als auch angemessen.

 

Wie geht es nun weiter in der Gesetzgebung?

Der Gesetzesvorschlag soll als sogenannte Formulierungshilfe in den Bundestag eingebracht werden. Damit will die verbliebene Regierung das Gesetzgebungsverfahren so beschleunigen, dass noch in der laufenden Legislaturperiode im Bundestag darüber abgestimmt wird. Inwiefern es noch eine Verbändeanhörung geben wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Regierung darauf offensichtlich keinen Wert legt.

Der Bundestag kann über die Gesetzesänderung in der Woche vom 16.-20.12.24, 27.-31.1. & 10./11.2.25 entscheiden. Ob die Abstimmung noch auf die Tagesordnung kommt, bleibt abzuwarten, genauso wie das Abstimmungsverhalten der Parlamentarierinnen. Das Thema ist aktuell (11.12.) nicht auf der Tagesordnung der kommenden Sitzungswoche. Dies kann sich aber jederzeit ändern.

 

Postgesetz wird zum Spielball im Wahlkampf - Nacht-und-Nebel-Aktionen sind ein Schlag ins Gesicht vieler Unternehmer

Die Bundesregierung macht damit das aufwändig über viele Monate hinweg mit allen Beteiligten verhandelte Postgesetz zum Spielball im Wahlkampf. Sie zerstört dadurch Vertrauen in die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der BdKEP fordert die Bundesregierung und Parlamentarier auf, die Vorgaben aus dem erst im Sommer beschlossenen Gesetz umzusetzen und das Gesetz nicht aus wahlkampftaktischen Gründen zu ändern. Die Beteiligung der Unternehmensverbände muss in angemessenem Umfang gewährleistet sein.

Andrea Schumann, Vorsitzender des Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.: „Es ist absolut inakzeptabel, dass Gesetzesänderungen hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung der Betroffenen durchgeboxt werden sollen. Solche Nacht-und-Nebel-Aktionen sind ein Schlag ins Gesicht vieler Unternehmer, deren Existenzen von diesen Entscheidungen bedroht sind und die eine faire Anhörung und Interessenabwägung verdienen. Ihnen darf die Existenzberechtigung nicht durch das neue Gesetz genommen werden. Wir fordern den transparenten und Gesetzgebungsprozess mit der fairen Beteiligung aller betroffenen Kreise ein, der in der sozialen Marktwirtschaft üblich ist!“

Das neue Postgesetz 2025 | Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

          

Um allen Interessierten die Möglichkeit zu bieten, sich umfassend zu informieren, bieten wir jeden dritten Freitag des Monats um 14:00 Uhr einen Informationstermin an.

Anmeldung und Einwahldaten

Alle BdKEP-Mitglieder sowie diejenigen, die es noch werden möchten, sind herzlich eingeladen, an diesen Terminen teilzunehmen. Werde Teil unserer Postgesetz-Crew!

   Alle noch nicht angemeldeten Interessierte können sich unter folgendem LINK anmelden, um keine weiteren Veranstaltungen mehr zu versäumen.

Über den BdKEP

 

Der BdKEP mit Sitz in Berlin repräsentiert die Interessen von über 5.000 kleinen und mittelständischen Kurier-, Express- und Postunternehmen sowie Briefdienste und Paketzustellunternehmen. Der Verband fördert den offenen Postmarkt und setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen ein. Dabei stehen die Wertschöpfung im Mittelstand sowie eine gleichberechtigte Positionierung im Vergleich zu Konzernunternehmen im Fokus. Ein zentrales Anliegen ist die Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der BdKEP engagiert sich für die soziale Marktwirtschaft, betont die Bedeutung redlicher Geschäftspraktiken und unterstützt Vielfalt in der Gesellschaft. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Umsetzung von Maßnahmen gegen den Klimawandel sowie für gute Arbeit, um so eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Der Verband bringt sich aktiv und konstruktiv in die Gesetzgebung ein.

 

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