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BdKEP | Neue Mindestlohnkommission setzt auf Konsens und Armutsfestigkeit

 

Neue Mindestlohnkommission setzt auf Konsens und Armutsfestigkeit

Die Mindestlohnkommission hat sich für die kommende Amtszeit neu konstituiert und eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Mit dieser sollen Konflikte künftig vermieden werden. Das überarbeitete Verfahren soll Konsens fördern, Abstimmungsprozesse besser regeln und sicherstellen, dass der Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns in die Entscheidungen über die Höhe des Mindestlohns einbezogen wird. Dieser Wert wird auch in der europäischen Mindestlohnrichtlinie empfohlen und mit dem Begriff „Armutsfestigkeit“ beschrieben.

Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Kommission, betonte: „Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, künftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen.“

Bis Juni 2025 muss die Kommission über die nächste Erhöhung entscheiden, die dann ab 2026 gilt. Die Angaben dazu, welche Lohnhöhe 60 % des Medianlohns entsprechen, gehen auseinander. Relativ sicher ist jedoch, dass dieser Wert mindestens bei 13,50 - 14 € liegt. Nach Angaben der Gewerkschaften sind es sogar über 15 €/h.

#Mindestlohn | #Tarifpolitik | #Armutsfestigkeit | 'SozialeMarktwirtschaft |
#EU :flagge-eu: | #Deutschland :de:

Nun gibt es auch zusätzliche Informationen über die zu erwartende Höhe sowie den Prozess der Entscheidungsfindung.

Mindestlohnkommission will sich zusammenraufen | Artikel von Reuters

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnet mit einer Anhebung auf mindestens 13,90 Euro von derzeit 12,82 Euro, dringt aber auf eine Erhöhung auf knapp 15 Euro.

Die neue Geschäftsordnung sieht nun einen mehrstufigen Entscheidungsprozess vor, wonach die Kommission im Regelfall "einen einstimmigen Beschluss" herbeiführen soll. Erst in einer dritten Abstimmungsrunde soll die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend sein, wenn es bis dahin "keine Mehrheitsentscheidung" gibt.

Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission "im Rahmen einer Gesamtabwägung" an der Tariflohnentwicklung, laut neuem Regelwerk aber auch am Referenzwert von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns eines Vollzeitbeschäftigten. Von den Kriterien kann die Kommission  "abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen"

Der Kommission gehören an:

Arbeitgeberseite

  • BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter,
  • frühere Präsidentin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG), @Brigitte Rossa Faust, und
  • Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Sebastian Schulte, an.


Arbeitnehmerseite

  • DGB-Vorstand Stefan Körzell,
  • Verdi-Vizechefin Andrea Kocsis und den
  • Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, vertreten. Nicht stimmberechtigte wissenschaftliche Berater Lars Feld und Tom Krebs

 

Und hier kann die Geschäftsordnung im Detail eingesehen werden:

   Geschäftsordnung (GO) der Mindestlohnkommission

   Beitrag von Andreas Schumann auf LinkedIN

Über den BdKEP

 

Der BdKEP mit Sitz in Berlin repräsentiert die Interessen von über 5.000 kleinen und mittelständischen Kurier-, Express- und Postunternehmen sowie Briefdienste und Paketzustellunternehmen. Der Verband fördert den offenen Postmarkt und setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen ein. Dabei stehen die Wertschöpfung im Mittelstand sowie eine gleichberechtigte Positionierung im Vergleich zu Konzernunternehmen im Fokus. Ein zentrales Anliegen ist die Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der BdKEP engagiert sich für die soziale Marktwirtschaft, betont die Bedeutung redlicher Geschäftspraktiken und unterstützt Vielfalt in der Gesellschaft. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Umsetzung von Maßnahmen gegen den Klimawandel sowie für gute Arbeit, um so eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Der Verband bringt sich aktiv und konstruktiv in die Gesetzgebung ein.

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