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BdKEP | UPDATE | Zwei-Personen-Zustellung über 23 kg kommt nicht mehr vor der Wahl

 

Zwei-Personen-Zustellung über 23 kg kommt nicht mehr vor der Wahl
Keine Entscheidung zur Änderung des Postgesetzes in der letzten Sitzungswoche | Was bedeutet das für die Branche?

Keine Entscheidung vor der Wahl: Im Dezember 2024 brachten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen neuen Gesetzesvorschlag ein:

Pakete über 23 kg sollen grundsätzlich von zwei Personen zugestellt werden. Doch dieses Gesetz wird vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Stattdessen zeichnet sich ab, dass eine neue Regelung nach der Wahl erarbeitet werden könnte – nicht als generelle Vorgabe, sondern abhängig von den jeweiligen Zustellsituationen.

Das bedeutet: Das Thema ist nicht vom Tisch, sondern wird voraussichtlich von der neuen Regierung in diesem Jahr erneut aufgegriffen.

Rechtslage bisher:

Im aktuell gültigen Postgesetz ist festgelegt, dass Sendungen über 20 kg von zwei Personen zugestellt werden müssen – außer es stehen geeignete Hilfsmittel bereit
(§ 73 Abs. 2). Diese Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft, da die notwendige Rechtsverordnung bislang nicht verabschiedet wurde. Was bedeutet das für Unternehmen?

    • Bis zur Verabschiedung der Rechtsverordnung bleibt die bisherige Praxis bestehen.

    • Sobald ein neues Gesetz oder eine Rechtsverordnung verabschiedet wird, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

    • Eine Entscheidung vor der Bundestagswahl ist nicht mehr zu erwarten.

    • Die mittelständischen Unternehmen der Branche brauchen praxisorientierte Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.

 

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Regelungen zur Zustellung schwerer Sendungen nicht absolut, sondern situationsabhängig ausgestaltet werden. Wir halten über die Entwicklungen auf dem Laufenden!


Bitte beachten!

Wir hatten am 14. Januar 2025 bereits über die Zwei-Personen-Zustellung über 23 kg berichtet. Die aus der damaligen vermuteten Rechtslage gegebenen Hinweise zur Umsetzung kommen zur Zeit nicht zur Anwendung!

 

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Das neue Postgesetz 2025 | Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Um allen Interessierten die Möglichkeit zu bieten, sich umfassend zu informieren, bieten wir jeden dritten Freitag des Monats um 14:00 Uhr einen Informationstermin an.

Anmeldung und Einwahldaten

Alle BdKEP-Mitglieder sowie diejenigen, die es noch werden möchten, sind herzlich eingeladen, an diesen Terminen teilzunehmen. Werde Teil unserer Postgesetz-Crew!

   Alle noch nicht angemeldeten Interessierte können sich unter folgendem LINK anmelden, um keine weiteren Veranstaltungen mehr zu versäumen.

Über den BdKEP

 

Der BdKEP mit Sitz in Berlin repräsentiert die Interessen von über 5.000 kleinen und mittelständischen Kurier-, Express- und Postunternehmen sowie Briefdienste und Paketzustellunternehmen. Der Verband fördert den offenen Postmarkt und setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen ein. Dabei stehen die Wertschöpfung im Mittelstand sowie eine gleichberechtigte Positionierung im Vergleich zu Konzernunternehmen im Fokus. Ein zentrales Anliegen ist die Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der BdKEP engagiert sich für die soziale Marktwirtschaft, betont die Bedeutung redlicher Geschäftspraktiken und unterstützt Vielfalt in der Gesellschaft. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Umsetzung von Maßnahmen gegen den Klimawandel sowie für gute Arbeit, um so eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Der Verband bringt sich aktiv und konstruktiv in die Gesetzgebung ein.

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