(Kommentare: 0)
BdKEP | Vorgaben zur Kennzeichnung schwerer Pakete nach dem Postgesetz vom 14.07.2024
Die Vorgaben zur Kennzeichnung schwerer Pakete sind im § 73 PostG (Absatz 1) formuliert. Schwere Pakete müssen demnach getrennt nach Gewichtsgruppen zwischen 10 und 20 kg sowie über 20 kg mit einem mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen und deutlich unterscheidbaren Hinweis auf das hohe Gewicht gekennzeichnet sein. Diese Regelung gilt seit 01. Januar 2025.
Bitte die Hinweise zur 2 Personenzustellung über 20 bzw. 23 kg weiter unten beachten.
KEP-Dienste können diese Vorgaben unterschiedlich umsetzen.
Version A | Dafür sind wir als KEP-Dienst auf die korrekten Gewichtsangaben durch den Versender in der Versandvorbereitung angewiesen. Die übergebenen Gewichtsinformationen müssen zur reibungslosen Abwicklung mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmen. Sie werden dann auf dem Versandetikett sichtbar. Kunden sollten in diesem Fall gebeten werden, ihre Versandprozesse dahingehend zu prüfen. Sofern Abweichungen festgestellt werden, müsste Kontakt mit den Versendern aufgenommen werden.
Version B | Sofern wir der KEP-Dienstleister das Gewicht feststellt und damit die Pakete kennzeichnet werden die entstandenen Kosten ggfs. weiterberechnet bzw. etablieren sich kundenindividuelle Regelungen zur Kostenübernahme.
Version C | Andere kundenindividuelle Lösungen können abweichend davon jeweils verhandelt werden.
Hinweis: Vorgaben zur 2 Personenzustellung für Sendungen über 20 bzw. 23 kg bisher nicht in Kraft getreten
Im aktuell gültigen Postgesetz ist die Zustellung von Sendungen über 20 kg durch zwei Personen festgelegt, es sei denn, es stehen bei der Zustellung durch eine Person geeignete Hilfsmittel bereit (§ 73 Absatz 2). Diese Regelung muss vor Inkrafttreten noch durch eine Rechtsverordnung präzisiert werden. Sie ist in der Erarbeitung und noch nicht verabschiedet. Deshalb ist diese gesetzliche Regelung bisher nicht in Kraft getreten. Sofern die Rechtsverordnung verabschiedet ist, wird es eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben.
Im Dezember 2024 wurden von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein neuer Gesetzesvorschlag zu diesem Thema eingebracht. Demnach sollen zukünftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen. Dieser Vorschlag befindet sich im Gesetzgebungsprozess und ist aktuell nicht verabschiedet. Wir informieren über neue Entwicklungen.
BDKEP als kompetenter Ansprechpartner zum Postgesetz
Nutzt unsere Unterstützung, um die Versandprozesse zukunftssicher und rechtskonform zu gestalten. Wir stehen bei Fragen oder für eine Beratung gerne zur Verfügung und informieren über neue Entwicklungen.
Das neue Postgesetz 2025 | Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Um allen Interessierten die Möglichkeit zu bieten, sich umfassend zu informieren, bieten wir jeden dritten Freitag des Monats um 14:00 Uhr einen Informationstermin an.
Anmeldung und Einwahldaten
Alle BdKEP-Mitglieder sowie diejenigen, die es noch werden möchten, sind herzlich eingeladen, an diesen Terminen teilzunehmen. Werde Teil unserer Postgesetz-Crew!
Alle noch nicht angemeldeten Interessierte können sich unter folgendem LINK anmelden, um keine weiteren Veranstaltungen mehr zu versäumen.
Über den BdKEP
Der BdKEP mit Sitz in Berlin repräsentiert die Interessen von über 5.000 kleinen und mittelständischen Kurier-, Express- und Postunternehmen sowie Briefdienste und Paketzustellunternehmen. Der Verband fördert den offenen Postmarkt und setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen ein. Dabei stehen die Wertschöpfung im Mittelstand sowie eine gleichberechtigte Positionierung im Vergleich zu Konzernunternehmen im Fokus. Ein zentrales Anliegen ist die Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der BdKEP engagiert sich für die soziale Marktwirtschaft, betont die Bedeutung redlicher Geschäftspraktiken und unterstützt Vielfalt in der Gesellschaft. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Umsetzung von Maßnahmen gegen den Klimawandel sowie für gute Arbeit, um so eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Der Verband bringt sich aktiv und konstruktiv in die Gesetzgebung ein.
Einen Kommentar schreiben