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Ich frage für einen Bekannten: Was kann passieren, wenn die DGSVO im Unternehmen zum 25.5. nicht vollständig oder fehlerhaft umgesetzt ist?

Mit Inkrafttreten der DSGVO besteht auch das Risiko, das fehlerhafte oder unvollständige Umsetzungen der Vorgaben aus der DSGVO durch Unternehmen sichtbar oder festgestellt werden. Je nachdem aus welchen Weg sie sichtbar werden, können sich daraus unterschiedliche Folgen ergeben.

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